(BIAJ) Im Mai 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,327 Milliarden Euro ausgegeben, 1,061 Milliarden Euro weniger als im Mai 2020. Erstmals seit August 2018 wurde in einem Monat für „Leistungen bei konjunktureller Kurarbeit“ weniger ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat.
Von Januar bis Mai 2021 wurden für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" insgesamt 12,619 Milliarden Euro ausgegeben, davon 7,521 Milliarden Euro für "konjunkturelles Kurzarbeitergeld" (Kug) und 5,098 Milliarden Euro für die am 25. März 2020 rückwirkend zum 01. März 2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und Saison-Kug), die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind („SV-Erstattung Kug und Saison-Kug“). Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank auf 30,846 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021 - davon 17,845 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,001 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt 2021, mit insgesamt etwa 9,65 Milliarden Euro veranschlagt, betrug Ende Mai 15,630 Milliarden Euro. Für den Ausgleich des im BA-Haushalt 2021 erwarteten Finanzierungssaldos sind neben Entnahmen aus den Rücklagen auch ein Bundeszuschuss nach § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 in Höhe von 3,346 Milliarde Euro veranschlagt. (Bundeshaushalt 2021: Haushaltsstelle 1101/636 22 Soll 3,350 Milliarden Euro) § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 lässt auch den erwarteten wesentlich höheren Bundeszuschuss („Erlass des Darlehens … und die Umwandlung in einen Zuschuss“) zu. Von Januar bis April 2021 erhielt die Bundesagentur für Arbeit unterjährige Liquiditätshilfen in Höhe von rund 10,3 Milliarden Euro (BMF, Monatsbericht Mai 2021, Seite 55). (BIAJ, 08. Juni 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)