(BIAJ) Nicht öffentliche Quellen? In einer Nachricht des Weser-Kurier wurde am 03.05.2021 (Seite 10) gemeldet, dass "... die Inzidenz bei den Null- bis 19-Jährigen in der Stadt Bremen nach Daten des Gesundheitsamts weiter gestiegen ..." sei und "...in der Woche vom 19. bis 25. April bei über 270 ..." lag. Sowohl nach den zeitnah als auch nach den aktualisiert berichteten Daten des RKI (Robert Koch Institut), an die das Gesundheitsamt über die zuständige Landesbehörde COVID-19-Fälle spätestens am nächsten Arbeitstag übermitteln (und ggfs. später korrigieren/ergänzen) muss, ist die (kalenderwöchentliche) Inzidenz in der Altersgruppe 0-19 in der KW 16-2021 im Vergleich zur Vorwoche nicht "weiter gestiegen" und auch nicht auf "über 270" gestiegen sondern deutlich gesunken. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die Bitte, die Nachricht zu korrigieren, wurde vom Weser-Kurier mit Hinweis auf die amtliche Quelle - "(nicht-öffentliche) Lagebericht(e) des Bremer Gesundheitsamts für die Bürgerschaft" - abgelehnt.
Der Antrag nach dem bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) auf Zugang zu diesen COVID-19-Lageberichten (ID 167089) wurde am 03.06.2021 vom Gesundheitsressort in Gänze abgelehnt. Gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt. (Zur Antwort siehe unten!) Die Geschäftsstelle der Bremischen Bürgerschaft teilte auf Anfrage mit, dass die Bremische Bürgerschaft einen "täglichen Lagebericht des Corona-Krisenstabes" bekommt, der den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben wird. Einen Zugang für die interessierte Öffentlicheit zu diesen Lageberichten gibt es bei der Bremischen Bürgerschaft (bisher) nicht. (Stand: 11.06.2021)
(1) Antwort (Gesundheitsamt Bremen) vom 02.07.2021 auf den Widerspruch:
"... hiermit möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Auskunft bzgl. Ihres Antrages vom 11.05.2021 im Transparenzportal gemäß des BremIFG gebührenpflichtig ist.
Gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz Ziffer 5 f würden Ihrem Antrag Gebühren je nach Aufwand in Höhe von 360 bis 500 Euro entsprechen.
Ich bitte Sie, mir bis zum 09.07.2021 Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie unter Annahme der daraus resultierenden Gebühren Ihren Antrag auf Aushändigung der Lageberichte der Kalenderwochen 14-18 aufrecht erhalten möchten oder ob Sie Ihr Auskunftsverlangen einschränken und lediglich einzelne Informationen erfragen möchten."
In der genannten Ziffer 5f der "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz" heißt es: "Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen; bei außergewöhnlich hohem Aufwand (mehr als 8 Stunden)".
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde am 02.07.2021 (per eMail) um Prüfung gebeten. Bisher keine Rückmeldung.
Zum Stand vom 16. September 2021 (!) - nach vielen Mails zwischen BIAJ und Gesundheitsamt Bremen/Gesundheitsressort - siehe unten: ...
16. September 2021: Ein Bescheid mit Rechnung in Höhe von 360 Euro (Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz) für diesen Faktencheck** - über vier Monate nach elektronischem BremIFG-Antrag vom 19.05.2021* (ID 167089) (Rechnung noch nicht bezahlt, da immer wieder betont wurde, dass eine unentgeltliche Auskunft erwartet wird - Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert; Stand: 22.09.2021)
* Im Bescheid wird der BremIFG-Antrag 11.05.2021 genannt. Dieser bezog sich aber nicht auf die Weser-Kurier-Meldung vom 03.05.2021 sondern auf die "Pendler-Coronastudie der Charité-Research" (ID 166813)
** aktualisierte BIAJ-Abbildung
Zum bisher "letzten Stand" (*** siehe auch ganz unten!): Nach Überweisung von 360 Euro unter Vorbehalt (!) wurde das eingeschränkte Auskunftsverlangen vom 19.05.2021 beantwortet und auf der Seite tranzparenzportal.bremen.de veröffentlicht. Sie finden den Weg vom Auskunftsersuchen am 19.05.2021 bis zur Beantwortung dieses relativ einfachen "Faktenchecks" einer Meldung im Weser-Kurier hier durch weiteres Anklicken der dort jeweils unten genannten Links hier: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=kogis_tp_berlin01.c.85849.de&id_antrag___s_i_s=167089. Oder: Direkt zum Ende des bisherigen Weges des Auskunftsersuchens vom 19.05.2021 hier: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/lageberichte-sars-cov-2-173652?asl=bremen02.c.732.de und dort dann letztich eine PDF mit diversen "Lagebildern SARS-CoV-2", die der interessierten Öffentlichkeit auch ohne die Zahlung von 360 Euro zeitnah zugänglich gemacht werden sollten: file:///C:/Users/User/AppData/Local/Temp/Lageberichte+SGFV+KW+14-19.pdf. Die Abbildung auf Seite 46 von 255 ("7-TAGE-INZIDENZEN NACH ALTERSGRUPPEN STADT BREMEN") bestätigt, dass die 7-Tage-Inzidenz der Altersgruppe 0-19 Jahre in der KW 16-2021 im Vergleich zur Vorwoche nicht "weiter gestiegen" und auch nicht auf "über 270" gestiegen sondern deutlich gesunken ist. Siehe die im Lagebericht vom 06.05.2021 angebrachten Korrekturhinweise. Auf Seite 224 von 255 ist die entsprechende Abbildung mit dem vom Weser-Kurier berichteten angeblichen Anstieg der 7-Tage-Inzidenz der Altersgruppe 0-19 Jahre in der KW 16-2021 zu finden. (vergleiche KW 15 und KW 16 in den beiden unten stehenden Abbildungen - 0-19 hellblau) Über die Korrektur wurde nicht berichtet. Die Korrektur wäre zeinah (ggf. auch durch Vergleich mit den Daten auf der Seite des RKI) möglich gewesen. Warum die Fakten zu einer Corona-Meldung, die sich als falsch herausstellt, erst durch ein Auskunftsersuchen zum Preis von 360 Euro offengelegt werden, bleibt ein ärgerliches Rätsel.
Gemäß § 11 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 BremIFG sind Berichte im Transparenzportal zu veröffentlichen. Die von Ihnen gewünschten Lageberichte wurden in der Verwaltung erstellt und unterliegen daher auch dem Informationsfreiheitsgesetz. Lediglich personenbezogene Daten und geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Eine Herausgabe oder Veröffentlichung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn öffentliche Interessen im Sinne von § 3 BremIFG entgegenstehen. Dass der Bericht „intern“ sein soll, ist aber kein dort genanntes öffentliches Interesse. Hierzu müsste der Bericht als solcher (rechtmäßig) als Verschlusssache eingestuft sein oder beispielsweise sein Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden. Hierfür sind nach meinem bisherigen Kenntnisstand keine Anhaltspunkte ersichtlich. Ich habe aber die zuständige Stelle beim Gesundheitsamt Bremen in CC. gesetzt, falls diese hierzu noch ergänzend vortragen möchte, so dass wir ggf. zu einer anderen Bewertung kommen würden. ...“