(BIAJ) Im Juni 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 1,581 Milliarden Euro ausgegeben, 178 Millionen weniger als im Vorjahresmonat Juni 2020. (1) Von November 2018 bis Mai 2021 wurde (bis auf Dezember 2018) in jedem Monat mehr für Arbeitslosengeld ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat. (2) Die jährlichen Ausgaben stiegen von 13,741 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018 um 8,701 Milliarden Euro auf 22,442 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021. Dieser Anstieg der jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld endete im Juni 2021. Die jährlichen Ausgaben sanken im Juni (um die oben genannten 178 Millionen Euro) auf 22,264 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juli 2020 bis Juni 2021. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in den 12 Monaten von Juli 2020 bis Juni 2021 insgesamt 1,327 Milliarden Euro ausgegeben wurden.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland.
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern.
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Juni 2021 siehe hier.