(BIAJ) In den ersten zehn Monaten 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,151 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben, 15,896 Milliarden Euro weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres (Ausgaben Januar bis Oktober 2021: 19,047 Milliarden Euro), aber schon deutlich mehr als die im BA-Haushalt für das gesamte Haushaltsjahr 2022 veranschlagten 2,260 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 wurden von der BA für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 4,321 Milliarden Euro ausgegeben, davon 2,892 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,430 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben (12-Montssumme) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 18 Monate um 27,586 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Hinweis zu einigen BA-Informationen zum Kurzarbeitergeld:
1. „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“
2. „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“
3. „Corona-Krise: Kurzarbeitergeld für Unternehmen“
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.