(BIAJ) Von Januar bis November 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,182 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben, 16,223 Milliarden Euro weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres (Ausgaben Januar bis November 2021: 19,404 Milliarden Euro), aber schon deutlich mehr als die im BA-Haushalt für das gesamte Haushaltsjahr 2022 veranschlagten 2,260 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 wurden von der BA für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 3,751 Milliarden Euro ausgegeben, davon 2,565 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,186 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Das bisherige 12-Monats-Maximum für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“: 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. Im Haushaltsjahr 2021 wurden dann noch insgesamt 20,217 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. In den 11 Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2022 sanken die Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ um insgesamt 16,466 Milliarden Euro auf die oben genannten 3,751 Milliarden Euro. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten) (2)
(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(2) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind insgesamt 1,325 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.