(BIAJ) 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 26,509 Milliarden Euro ausgegeben. (1) Dies waren 4,324 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2025 veranschlagten 22,185 Milliarden Euro (2). Und dies waren 4,312 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr 2024, 7,710 Milliarden Euro mehr als 2023, 9,921 Milliarden Euro mehr als 2022 bzw. 9,966 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022, den 12 Monaten bevor der jüngste Anstieg der Ausgaben (12-Monatssumme) für das Arbeitslosengeld begann. (siehe BIAJ-Abbildung)
Im vom Verwaltungsrat der BA am 07. November 2025 festgestellten Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit (noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung) sind 25,657 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld veranschlagt – 852 Millionen Euro weniger als die 26,509 Milliarden Euro, die 2025 ausgegeben wurden. (siehe oben)

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Gemessen an den 2025 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,948 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (2024: 2,787 Millionen) wurden rechnerisch etwa 749 Euro pro Monat (2024: etwa 664 Euro) ausgegeben, gemessen an den 1,099 Millionen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (2024: 980.000) rechnerisch etwa 2.009 Euro pro Monat (2024: etwa 1.887 Euro). (3)

(1) a) hier immer einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ – b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das 1,640 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2024: 1,445 Mrd. Euro; 2023: 1,222 Mrd. Euro; 2022: 1,129 Mrd. Euro).
(2) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
(3) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (2025 etwa 43 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hat, und zudem eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.