(BIAJ) "Asylanträge des Bundeslandes Bremen können z.B. auch an einem anderen Standort (z.B. in einem Entscheidungszentrum) entschieden worden sein. Solche Asylanträge werden in der Statistik für das Bundesland Bremen aufgenommen, nicht aber in der Statistik für die Organisationseinheit Bremen. Hier muss sauber getrennt werden. Ebenso ist es möglich, dass Asylanträge aus anderen Bundesländern in der Organisationseinheit Bremen entschieden wurden, weil dort Bearbeitungskapazitäten zur Verfügung standen." Diese Erläuterung des BAMF, die sicher auch für die anderen Bundesländer gelten, war Hintergund für die Auswertung der Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung (Bundesinnenministerium) auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur "Genehmigungspraxis der Asylanträge beim BAMF" (Drucksache 19/2483). Siehe dazu die BIAJ-Materialien "BAMF-Asylentscheidungen im Ankunftszentrum/Außenstelle Bremen, im Land Bremen, in allen Ankunftszentren und Außenstellen zusammen und Asylentscheidungen insgesamt, darunter die Zahl der jeweils positiven Entscheidungen (zwei Abbildungen – 2013 bis 2017)" vom 27. Juni 2018 (Download_BIAJ20180627: PDF: zwei Seiten). In einer eMail vom 04. Juli 2018 (mit diesen BIAJ-Materialien) an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages fragt das BIAJ: "Der Vergleich wirft viele Fragen auf. U.a.:
2016 wurden in der BAMF-Asylgeschäftsstatistik insgesamt 695.733 Entscheidungen über Asylerst- und -folgeanträge genannt, darunter 433.920 positive Entscheidungen. Die in der Antwort der Frage 31 (Anlage 3 der Drucksache 19/2483) genannten positiven und negativen Entscheidungen der BAMF-Ankunftszentren und -Außenstellen summieren sich, wenn wir uns nicht verrechnet haben, auf lediglich 222.587, darunter 105.167 positive Entscheidungen. (Siehe Abbildung 2 im Anhang; dort auch die Vergleiche in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2017) Wurden diese in der Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung "fehlenden" Asylentscheidungen (immerhin rechnerisch 473.146 Entscheidungen in 2016) alle bei den in der Antwort der Bundesregierung nicht erwähnten "Entscheidungszentren" getroffen?
Im Vergleich "Bundesland Bremen"/"Organisationseinheit Bremen" (Abbildung 1 im Anhang) zeigt sich, dass z.B. in 2016 den 6.194 Entscheidungen, darunter 5.124 positiven Entscheidungen des "AZ Bremen" (Bundestagsdrucksache 19/2483, Seite 134), insgesamt 9.350 Asylentscheidungen, darunter 6.939 positive Entscheidungen, gegenüber stehen, die in der BAMF-Asylgeschäftsstatistik dem "Land Bremen" zugeordnet wurden. (Siehe Abbildung 1 im Anhang; dort auch die Vergleiche in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2017)
Daraus ergibt sich u.a. die Frage: 1. Von welchen einzelnen BAMF-Organisationseinheiten wurden die in der BAMF-Asylgeschäftsstatistik in den einzelnen Berichtsjahren dem Land Bremen zugeordneten positiven und negativen Entscheidungen über Asylanträge getroffen, getrennt nach den einzelnen Organisationseinheiten, nach positiven und negativen Entscheidungen und Herkunftsland? Und 2. Welchen Bundesländern wurden die in der Bundestagsdrucksache genannten positiven und negativen Entscheidungen des "AZ-Bremen" in der BAMF-Geschäftsstatistik zugeordnet, ebenfalls getrennt nach positiven und negativen Entscheidungen, nach Herkunftsland und Bundesland?
Bisher wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, alle in der BAMF-Asylgeschäftsstatistik dem Land Bremen zugeordneten positiven und negativen Entscheidungen (plus Entscheidungen, die anderen Ländern, insbesondere Niedersachsen, zugeordnet wurden) wurden vom BAMF-Ankunftszentrum/Außenstelle Bremen getroffen. Dies trifft offensichtlich nicht zu.
Wir hoffen auf Ihr Interesse. Über aufklärende Antworten würden wir uns freuen."
Sobald dem BIAJ Antworten vorliegen, werden diese Materialien ergänzt. Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl (BAMF): hier.