(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2019 (Ist bis 2018 und Soll 2019)*:
Hinweis vom 17. Januar 2020: Eine Aktualisierung bis 2019 (Ist) und 2020 (Soll) finden Sie hier.
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,300 Milliarden Euro in 2019 entspricht dem Soll in den beiden Vorjahren (2017 und 2018). Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.