(BIAJ) Im August 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 24.767 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 7.840 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 8.973 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des BundesprogrammsSoziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für dieTeilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* von Januar bis August 2019 insgesamt 121,3 Millionen Euro aus, davon 90,6 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 30,7 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in den ersten acht Monaten 2019 (etwa 66,6 Prozent des Haushaltsjahres) insgesamt 1,805 Milliarden Euro ausgegeben (ohne die 30,7 Millionen Euro aus dem PAT), 49,0 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel).
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) siehe die BIAJ-Materialien vom 25. September 2019: Download_BIAJ20190925 (PDF: drei Seiten) (Hinweis vom 31.10.2019: aktualisierte BIAJ-Tabellen zum TN-Bestand: Download_BIAJ20191031)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT