(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 sind für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" insgesamt 5,009 Milliarden Euro (2019: 4,904 Milliarden Euro) veranschlagt, davon 5,0052 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (2019: 4,860 Milliarden Euro). Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (303 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2020 (im Vergleich zu 2019) voraussichtlich sein werden (ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung), berechnet auf Basis der in der BIAJ-Tabelle 1* genannten Annahmen. (siehe PDF-Seite 8) Die BIAJ-Tabelle 1 vom 02. Oktober 2019 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20191002 (PDF: 8 Seiten)
* BIAJ-Tabelle 2 vom 04. Oktober 2019 mit einer Schätzung/Berechnung der Bundesmittel für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter: Download_BIAJ20191004 (PDF: 8 Seiten)
Aktualisierung/Ergänzung vom 22. Oktober 2019 mit Vorausschau des BMAS vom 16. Oktober 2019: Download_BIAJ20191022 (PDF: 13 Seiten)
Jobcenter 2020: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“- Ausblick
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