(BIAJ) Von den 104 Jobcentern zkT („zugelassene kommunale Träger“) mit durchschnittlich 947.419 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in 2019 (ELB, Bestand) wurden im Haushaltsjahr 2019 nach vorläufigen Abrechnungsdaten (Stand: September 2020) insgesamt etwa 893,3 Millionen Euro für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ (hier immer ohne Ausfinanzierung der Leistungen nach § 16e SGB II i.d.F. bis 31.03.2012 und ohne Bundesprogramme) und etwa 1,399 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) ausgegeben. (Spalten 1, 3 und 9 in BIAJ-Tabelle 1, Seite 3) Für die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ wurden von den 104 Jobcentern zkT 23,2 Prozent (etwa 269,2 Millionen Euro) weniger und für die „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) 4,5 Prozent (59,9 Millionen Euro) mehr ausgegeben als zugeteilt. (Spalten 2, 4, 5, 8, 10 und 11, Seite 3) Vom zugeteilten „Gesamtbudget“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) in Höhe von etwa 2,502 Milliarden Euro wurden von den Jobcentern zkT im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 8,4 Prozent (etwa 209,3 Millionen Euro) nicht ausgegeben. (Spalten 14, 16 und 17; zu den stark differierenden Mehr- und Minderausgaben der einzelnen Jobcenter zkT siehe die Spalten 5, 11 und 17 auf Seite 1 bis 3)

Die Ausgaben für „SGB-II-Eingliederungsleistungenpro ELB im durchschnittlichen Bestand 2019 betrugen nach Berechnung des BIAJ in den 104 Jobcentern zkT zusammen 943 Euro, in den einzelnen Jobcentern zwischen 1.303 Euro im Jobcenter Schmalkalden-Meiningen (Rang 1) und 421 Euro im Jobcenter Würzburg, Landkreis (Rang 104). Die Ausgaben für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) pro ELB im durchschnittlichen Bestand 2019 betrugen in den 104 Jobcentern zkT zusammen 1.477 Euro, in den einzelnen Jobcentern zwischen 2.528 Euro im Jobcenter Ansbach, Landkreis (Rang 1) und 1.123 Euro im Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Stadt (Rang 104). (Spalten 6/7, und 12/13 in BIAJ-Tabelle 1, Seite 1 bis 3)

Zur Entwicklung in den Haushaltsjahren 2014 bis 2019 siehe Teil 1 und 2 der BIAJ-Tabelle 2 (nur im PDF-Download; dort Seite 4 bis 9)

Die unkommentierten BIAJ-Tabelle 1 und 2 finden Sie hier: Download_BIAJ20201102 (PDF: 9 Seiten), die BIAJ-Tabelle 1 auch unten (in drei Teilen):

2020 11 02 jobcenter zkt zuteilungen ausgaben 2019 biaj tabelle seite 1 von 3

2020 11 02 jobcenter zkt zuteilungen ausgaben 2019 biaj tabelle seite 2 von 3

2020 11 02 jobcenter zkt zuteilungen ausgaben 2019 biaj tabelle seite 3 von 3

BIAJ-Tabelle 2 (Teil 1 und 2) nur im PDF-Download. Anmerkung: Die dort auf Seite 9 von 9 genannten Ist-Ausgaben pro ELB in 2019 weichen von den in der Bundestagsdrucksache 19/23409 vom 15.10.2020 ab. Die Erklärung: In den Antworten auf die Fragen 4 und 11 in der Bundesatgsdrucksache (Anlagen 6 und 16) wurden die durchschnittlichen Ausgaben der Jobcenter zkT (1.574 Euro für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und 849 Euro für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" wie folgt ermittelt: Summe der für die einzelnen 104 Jobcenter ermittelten Ist-Ausgaben pro ELB dividiert durch 104. Der Bundestag wurde auf diese erstaunliche  und irreführende Berechnungsmethode (die in der Bundestagsdrucksache nur für die Jobcenter zkT angewandt wurde und nicht für die Jobcenter gE) aufmerksam gemacht und um Aufklärung gebeten.