(BIAJ) Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (EGL im EGT) im Haushaltsjahr 2016 wurden den 303 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Agenturen für Arbeit und Kommunen) insgesamt 2,919 Milliarden Euro zugewiesen, 221,6 Millionen Euro mehr als 2015. Von Januar bis einschließlich November 2016 wurden davon 2,069 Milliarden Euro ausgegeben (nach Abzug der geringen Einnahmen aus dem Forderungseinzug - Altfälle), 128,6 Millionen Euro mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis November 2015). Der Anstieg der Ausgaben resultiert nahezu allein aus dem Anstieg der Ausgaben für "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" (MAbE gem. § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III), für die 642,0 Millionen Euro ausgegeben wurden (31,0 Prozent der "geleisteten Ausgaben"). Für kein anderes Instrument wurde von den 303 Jobcentern gE (zusammen) mehr ausgegeben. Wie sich die zugewiesenen Ausgabemittel und Ausgaben von Januar bis November 2016 (und im entsprechenden Vorjahreszeitraum) im Bund (303 Jobcenter gE zusammen) und in den einzelnen Ländern (immer nur die Jobcenter gE) darstellen, ist den 17 unkommentierten einseitigen Tabellen zu entnehmen.  BIAJ_Tabellen (PDF: 17 Seiten - Bund und 16 Länder von SH bis TH) Wie sich die EGL-Ausgaben der Jobcenter gE auf die einzelnen Monate verteilen (Januar 2012 bis November 2016) und wie sich insbesondere die "Ausgaben-Dynamik" im laufenden Haushaltsjahr 2016 darstellt, ist den 17 unkommentierten einseitigen Abbildungen zu entnehmen. (Bund und westdeutsche Länder, immer nur Jobcenter gE: BIAJ_Abb_Teil_1; ostdeutsche Länder: BIAJ_Abb_Teil_2)
Hinweis vom 16. Januar 2017: Eine Aktualisierung bis Ende 2016 finden Sie hier: BIAJ20170116
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