(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 1,232 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren 239 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2016. Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2017 wurden im ersten Halbjahr 2017 40,2 Prozent der zugeteilten Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (erstes Halbjahr 2016: 34,0 Prozent)

In den letzten 12 Monaten, von Juli 2016 bis Juni 2017, wurden von den Jobcentern gE durchschnittlich 796 Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, nach 650 Euro von Juli 2015 bis Juni 2016. Im „Agenda-Jahr“ 2010 wurden von allen Jobcentern durchschnittlich 1.167 Euro pro ELB für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben.

Weitere differenzierte Informationen zu den Ausgaben im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr der Haushaltsjahre 2016 und 2017 (und im Haushaltsjahr 2016 insgesamt) finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 13. Juli 2017: Download_BIAJ20170713 (PDF: 3 Text und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Aktuelle Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (u.a. "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II") finden Sie hier.