(BIAJ) Oktober 2016 bis September 2017: 748.154 Entscheidungen über Asylanträge, darunter nur noch 49,0 Prozent (366.721) "positive Entscheidungen". Von den 366.721 "positiven Entscheidungen" in den letzten 12 Monaten entfielen 54,7 Prozent (200.757) auf den eingeschränkten "subsidiären Schutz" und das "Abschiebungsverbot". In lediglich 45,3 Prozent (165.964) der Fälle („positive Entscheidungen“) wurde vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die "Rechtsstellung als Flüchtling“ festgestellt. Zwei Jahre zuvor, von Oktober 2014 bis September 2015, entfielen von den 83.216 "positiven Entscheidungen" 95,6 Prozent (79.590) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling".
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20171012 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier)