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Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im August 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte

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Erstellt: 31. August 2021

(BIAJ) Im August 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.046.369 Langzeitarbeitslose registriert – 183.759 mehr als im August 2020 bzw. 322.430 mehr als im August 2019. Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, betrug im August 2021 40,6 Prozent.

Im August 2021 lebten 27,36 Prozent (286.259) der 1.046.369 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 18,49 Prozent (24.743 von 133.841) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,66 Prozent (261.516 von 912.528).

Nachrichtlich: Ende 2020 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,23 Prozent (15,160 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,155 Millionen).

Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im August 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die zwei unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die PDF hier: BIAJ20210831_LZA.

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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2021

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Erstellt: 31. August 2021

(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2020 bis Juli 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,624 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Im Juni und Juli 2021 wurde dann (zusammen) geringfügig weniger ausgegeben als im Juni und Juli 2020. Rechnerische Ausgaben in zwei Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 38 Millionen Euro weniger - 3,624 Milliarden Euro im Juni und Juli 2020, 3,586 Milliarden Euro im Juni und Juli 2021.

Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von August 2020 bis Juli 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,624 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den fünf Monaten von August bis Dezember 2021 insgesamt 10,359 Milliarden ausgegeben würde, 25,1 Prozent (2,076 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (8,283 Milliarden Euro).

2021 08 31 alg2 ausgaben bis juli 2021

(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2)


COVID-19 (Corona): Sieben-Tage-Inzidenzen nach Altersgruppe im Juli und August 2020 und 2021

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Erstellt: 31. August 2021

(BIAJ) Ein Blick auf die dem Robert-Koch-Institut (RKI) wöchentlich gemeldeten und nachgemeldeten COVID-19-Fälle (1) pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (EW), die Sieben-Tage-Inzidenz,  von Ende Juni bis Ende August der Jahre 2020 und 2021 (KW 27 bis 35 in 2020 und KW 26 bis 34 in 2021) - differenziert nach Altersgruppen (5-Jahresintervalle bis 79 Jahre und 80 Jahre und älter): acht unkommentierte BIAJ-Abbildungen (2) mit einem besonderen Blick auf Nordrhein-Westfalen, wo die Schul-Sommerferien 2020 und 2021 in Kalenderwoche (KW) 33 endeten, am 11. August 2020 bzw. am 17. August 2021. (BIAJ-Abb. 5a und 5b) Siehe unten bzw. zum PDF-Download hier: BIAJ_20210831 (sechs Seiten mit Anhang vom 01.09.2021 auf Seite 5 und 6).
Hinweis vom 03.09.2021: Siehe dazu auch "Hospitalisierungs-Inzidenz (Hospitalisierungsrate) COVID-19 - drei BIAJ-Abbildungen" (aktualisiert bis KW 34-2021) hier.
(1) Das RKI wertet "alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle". (RKI)
(2) Über die Zahl der dem RKI gemeldeten SARS-CoV-2-Testungen (insgesamt und darunter positiv) und den sich daraus ergebenden gemeldeten "COVID-19-Fälle" liegen dem BIAJ keine nach Alter und Region differenzierten Daten vor. Unbekannz ist auch die Verteilung der Testungen (insgesamt und darunter positiv) auf die Ungeimpften und Geimpften.

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Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2020 - neu berechnet

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Erstellt: 27. August 2021

(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2020 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2020 im Kreisvergleich von 40,9 Prozent in Gelsenkirchen und 34,1 Prozent in Bremerhaven bis 1,9 Prozent in Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 31,7 Prozent in Essen bis 10,8 Prozent in München und im Ländervergleich von 31,2 Prozent im Land Bremen bis 6,4 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,5 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 16,1 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 21,5 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,7 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2020, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2020) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2020 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 27. August 2021 finden Sie hier: Download_BIAJ20210827 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten. (Zum Vergleich mit den beiden Vorjahren 2019 und 2018 siehe hier.)

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Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2010 bis 2020

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Erstellt: 24. August 2021

(BIAJ) 2020 sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 513.309 in 2019 um 47.637 (9,3 Prozent) auf 465.672. Die Zahl der in 2020 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge lag 100.152 (17,7 Prozent) unter den 565.824 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in 2011 (Maximum im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2020). Überdurchschnittlich stark sank die Zahl der von Frauen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.

Vorzeitig gelöst wurden 2020 insgesamt 137.784 Ausbildungsverträge, 16.365 (10,6 Prozent) weniger als im Vorjahr 2019, dem Jahr mit den meisten vorzeitigen Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum 2010-2020. Überdurchschnittlich stark sank in 2020 die Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen in der Probezeit (13,5 Prozent) bzw. im ersten Ausbildungsjahr (13,7 Prozent). Aber auch in den weiteren Ausbildungsjahren sank in 2020 die Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen.

Die Lösungsquote (insgesamt) sank 2020 gegenüber 2019, dem Jahr mit der höchsten Lösungsquote im Beobachtungszeitraum 2010-2020 (26,9 Prozent), um 1,8 Prozentpunkte auf 25,1 Prozent, dem niedrigsten Stand nach 2015 (24,9 Prozent). In den Ländern reichte die Lösungsquote in 2020 von 22,0 Prozent in Baden-Württemberg (Seite 5) bis 32,4 Prozent in Berlin.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 24. August 2021 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2010 bis 2020 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20210824 (PDF: 3 Text- und 18 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und jedes Land und Veränderungen 2019-2020 je eine Tabellenseite - Tabelle auf Seite 21 am 16.09.2022 korrigiert) Die 17 BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil), Bundesrepublik Deutschland und Länder in alphabetischer Reihenfolge sind unten angefügt.

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