Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019
- Details
(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2019 weiter gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download bzw. unten) In den BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2019 entwickelt hat.
Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2019 rechnerisch auf 497 Euro statt lediglich auf 424 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200815 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.
Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2019 (vier Abbildungen)
- Details
(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten (Mikrozensus) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin in den Jahren 2005 bis 2019: insgesamt (Abbildung 1), Kinder im Alter von unter 18 Jahren (Abbildung 2), Alleinerziehende (Abbildung 3) und Altersgruppe 65 Jahren und älter (Abbildung 4). Unter den vier Abbildungen eine Warnung, die bei der Interpretation von (jährlichen) Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten beachtet werden sollte.
Weiterlesen: Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2019 (vier Abbildungen)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2020
- Details
(BIAJ) Von Januar bis Juli 2020 wurden insgesamt 64.790 Asylanträge gestellt, darunter 55.756 Erstanträge. Dies waren 35.443 (35,4 Prozent) Asylanträge bzw. 30.594 (35,4 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis Juli 2019. 14.891 bzw. 26,7 Prozent der von Januar bis Juli 2020 gestellten 55.756 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis Juli 2019: 18.608 bzw. 21,5 Prozent der 86.350 Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2020 insgesamt 91.988 Asylanträge, 27.102 (22,8 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. August 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen):
Download_BIAJ20200812 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2020
- Details
(BIAJ) In den drei Monaten von Mai bis Juli 2020 stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 1,670 Milliarden Euro auf 17,377 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2019 bis Juli 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis Juli 2020 (5,236 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 1,670 Milliarden Euro (46,8 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis Juli 2019 (3,567 Milliarden Euro). (kleine Rundungsdifferenz)
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
*d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben um bisher begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Juli 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2019
- Details
(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht und Alter) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 401 Kreisen in 2019 (mit gesondertem Großstadtvergleich). Von Wolfsburg (5.089 Euro) bis Görlitz (2.380 Euro) im Vergleich der Kreise als Arbeitsort (Männer: von 5.600 Euro in der Stadt Erlangen bis 2.376 Euro in Görlitz – Frauen: von 4.439 Euro in der Stadt Wolfsburg bis 2.153 Euro im Saale-Orla-Kreis) und von Wolfsburg (4.669 Euro) bis Görlitz (2.494 Euro) im Vergleich der Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. Grundlage: Die Entgeltstatistik 2019 der Bundesagentur für Arbeit. Bei Betrachtung der einzelnen Länder und einzelnen Kreise (Landkreise und kreisfreie Städte) differieren die „mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten“ je nach Betrachtung der jeweiligen Region als Arbeitsort (Spalte 1) oder als Wohnort (Spalte 17) zum Teil beträchtlich. (Spalte 19) Die BIAJ-Materialien vom 03. August 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200803 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)* Zum Vergleich der Jahre 2017 bis 2019 siehe auch die ergänzende BIAJ-Tabelle 2 mit allen 401 Kreisen, sortiert nach Kreisnummer: Download_BIAJ20080803_2 (PDF: 11 Seiten)
* mit kleiner Korrektur vom 05.08.2020 auf Seite 2. Entsprechende BIAJ-Materialien für die Berichtsjahre (31. Dezember) 2018, 2017 und 2016 finden Sie hier: Download20190723 (2018), Download_BIAJ20181003 (2017) und Download_BIAJ20170727 (2016)