Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand in der Außenhandelsstatistik - TJ, Euro, ct/kWh - Jan 2021 bis Okt 2022
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand von Januar 2021 bis Oktober 2022 in der Außenhandelsstatistik (Statistisches Bundesamt).
Kurzer Lesehinweis unter der BIAJ-Tabelle (mit im Text teilweise gerundeten Daten - Abbildung und Tabelle ohne Lesehinweis - PDF - hier): (18.01.2023: aktualisiert bis November 2022 hier_aktualisiert)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2007 bis 2022 - Bund und Länder (BIBB-Erhebungen)
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(BIAJ) Ein erster kurzer Blick auf die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelte Zahl der im Bund und in den Ländern neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in 2022 (01.10.2021 bis 30.09.2022) - mit einem Rückblick auf das Vorjahr 2021, das "Vor-Corona-Jahr" 2019 und die Jahre seit 2007 als insgesamt 625.884 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden, die höchste Zahl in den Jahren nach 1999. (siehe dazu die beiden BIAJ-Tabellen unten bzw. die zweiseitige PDFhier: BIAJ_20221215)
Kurze Lesehilfe/Leseanregung:
Im Berichtsjahr 2022 (Berichtsjahre immer vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des Berichtsjahres) wurden in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 475.143 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen - 2.082 (0,4 Prozent) mehr als im Vorjahr 2021, aber 49.896 (9,5 Prozent) weniger als im "Vor-Corona-Jahr" 2019 und 150.741 (24,1 Prozent) weniger als in 2007. (siehe Spalten 17 bis 22 in BIAJ-Tabelle 1) Im Vergleich mit dem Vorjahr 2021 reichten die Veränderungsraten in den Ländern von +4,5 Prozent in Sachsen (SN) bis -3,2 Prozent in Hamburg (HH). (Spalte 22) Im Vergleich mit dem "Vor-Corona-Jahr" 2019 reichten die Veränderungsraten in 2022 von +1,1 Prozent in Sachsen (SN) bis -17,0 Prozent in Hamburg (HH). Sachsen (SN) ist das einzige Bundesland, in dem in 2022 mehr Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden als 2019.
Die Entwicklung des Anteils der Länder an den im Bundesgebiet neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2007 bis 2022 (in Prozent) ist in der BIAJ-Tabelle 2 dargestellt. 2022 wurden z.B. im Land Bremen (HB) 1,116 Prozent (5.304) der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge insgesamt (475.143 = 100 Prozent) abgeschlossen, in Nordrhein-Westfalen (NW) 22,890 Prozent (108.759). In keinem der hier betrachteten Jahre (2007 bis 2022) war der Anteil Landes Nordrhein-Westfalen (NW) größer als 2022. Der Anteil Ostdeutschlands (OD) an den im Bundesgebiet neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, der bis 2014 auf 14,020 Prozent gesunken war, ist bis 2022 auf 15,353 Prozent gestiegen - liegt aber noch 4,634 Prozentpunkte unter dem Anteil in 2007 (19,987 Prozent).
Alleinerziehende im Ländervergleich 2021: Erwerbspersonen, Erwerbstätige, Arbeitslose, Hartz IV, Armut
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(BIAJ) 1,487 Millionen Alleinerziehende mit Kind(ern) im Alter von unter 18 Jahren in 2021 (Jahresdurchschnitt) (1): Erwerbsquote: 78,2 Prozent (782 von 1.000 Alleinerziehenden sind entweder erwerbstätig oder erwerbslos) - in den Ländern reicht die Erwerbsquote von 84,6 Prozent in Bayern (BY) bis 71,8 Prozent in Hamburg (HH). Erwerbstätigenquote: 74,0 Prozent (740 von 1.000 Alleinerziehenden sind erwerbstätig) - in den Ländern reicht die Erwerbstätigenquoten von 81,6 Prozent in Bayern (BY) bis 65,9 Prozent im Land Bremen (HB). SGB-II-Quote (Hartz IV)*: 34,6 Prozent (346 von 1.000 Haushalten Alleinerziehender waren Haushalte mit Leitungsberechtigten nach dem SGB II) - in den Ländern reicht die SGB-II-Quote von 52,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis 24,3 Prozent in Bayern (BY). Armutsgefährdungsquote (gemessen am Bundesmedian): 41,6 Prozent – in den Ländern reicht die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender von 54,0 Prozent im Land Bremen (HB) bis 31,6 Prozent in Bayern (BY) Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 12. Dezember 2022 unten oder PDF hier:
* siehe dazu die Anmerkung unter der BIAJ-Tabelle. (Anm.: Falsche Jahreszahl "2018" in Fußnote 2 korrigiert - es muss 2021 heißen.)
(1) Die vom Statistischen Bundesamt auch genannte Gesamtzahl Alleinerziehender – insgesamt 2,614 Millionen in 2021 – umfasst auch die etwa 1,128 Millionen Alleinerziehenden, deren jüngstes im Hauptwohnsitzhaushalt lebende Kind 18 Jahre und älter ist. Genannt werden 605.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 18 bis unter 27 Jahre alt ist, und 523.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 27 Jahre und älter ist. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Alleinerziehende in Hauptwohnsitzhaushalten: Deutschland, Jahre, Geschlecht, Alter des jüngsten Kindes)
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis November 2022
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(BIAJ) Von Januar bis November 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,182 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben, 16,223 Milliarden Euro weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres (Ausgaben Januar bis November 2021: 19,404 Milliarden Euro), aber schon deutlich mehr als die im BA-Haushalt für das gesamte Haushaltsjahr 2022 veranschlagten 2,260 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 wurden von der BA für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 3,751 Milliarden Euro ausgegeben, davon 2,565 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,186 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Das bisherige 12-Monats-Maximum für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“: 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. Im Haushaltsjahr 2021 wurden dann noch insgesamt 20,217 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. In den 11 Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2022 sanken die Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ um insgesamt 16,466 Milliarden Euro auf die oben genannten 3,751 Milliarden Euro. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten) (2)
(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(2) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind insgesamt 1,325 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis November 2022
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,543 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,917 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,899 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten zeigt, dass das Soll in 2022 um etwa 700 Millionen Euro überschritten wird (2) – und dass die 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten nominal nicht weiter sinken, sondern wieder steigen wird. (3) Im Vorjahresvergleich wurden im Juni 2022 etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli noch etwa 196 Millionen Euro, im August etwa 121 Millionen Euro, im September etwa 73 Millionen Euro, im Oktober 2022 etwa 39 Millionen Euro und im November 2022 nur noch 19 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis November 2022: 1,031 Milliarden Euro.
(2) Der Jahresabschluss der Bundesagentur („Beitragshaushalt SGB III“) wird voraussichtlich trotz dieser Mehrausgaben erstmals seit 2019 wieder ohne ein Finanzierungsdefizit enden (Finanzierungsdefizit 2021: 21,7 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung „BA-Haushalt 2022: Auf dem Weg zur ‚schwarzen Null‘“ (hier: BIAJ_20221008)
(3) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.