Abschiebungen: Staatsangehörigkeiten und Zielstaaten mit einem „Österreich-Rätsel“
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(BIAJ/BaSta) Ein unkommentierter Blick auf die „namens der Bundesregierung“ vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) genannte Anzahl der Abschiebungen, darunter „Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung“, die Zielstaaten der Abschiebungen und die Staatsangehörigkeiten der abgeschobenen Personen – im ersten Halbjahr 2023 und im Jahr 2022. Und dazu ein „Österreich-Rätsel“. Download_BIAJ_BaSta_20231031 (PDF: eine Text- und zwei Tabellenseiten - und ein Anhang vom 06.11.2023; Download, wie alle BIAJ- und BaSta-Informationen, kostenfrei)
Hinweis vom 06.11.2023: Am 6. November 2023 wurden die (von den bundesdeutschen Daten abweichenden) Daten aus der Antwort des östereichischen Bundesinnenministeriums angefügt. Die Anfrage vom 3. November 2023 (E-Mail) wurde am 6. November 2023 (E-Mail) beantwortet. (siehe PDF-Download, Seite 4) Fragen zum „Österreich-Rätsel“ an das deutsche Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 31. Oktober 2023 blieben dagegen bisher unbeantwortet.
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis März 2023 - Bund und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Juni 2014 bis März 2023 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 03.10.2023) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE14-0323). Schleswig-Holstein (SH14-0323), Hamburg (HH14-0323), Niedersachsen (NI14-0323), Land Bremen (HB14-0323), Nordrhein-Westfalen (NW14-0323), Hessen (HE14-0323), Rheinland-Pfalz (RP14-0323), Baden-Württemberg (BW14-0323), Bayern (BY14-0323), Saarland (SL14-0323 in Kürze), Berlin (BE14-0323), Brandenburg (BB14-0323), Mecklenburg-Vorpommern (MV14-0323), Sachsen (SN14-0323), Sachsen-Anhalt (ST14-0323), Thüringen (TH14-0323).
Hinweis vom 24.07.2024: aktualisiert bis Dezember 2023 hier
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis September 2023
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(BIAJ) Von Januar bis September 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 19,647 Milliarden Euro ausgegeben, 2,860 Milliarden Euro (17,0 Prozent) mehr als die 16,787 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten neun Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,495 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 360.000 (7,0 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,135 Millionen RLB von Januar bis September 2022. (2)
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Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen in den drei Stadtstaaten (HB, HH, BE) und im Bund (DE) von 2008 bis zum zweiten Vierteljahr 2023
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Zahl der im Vierteljahresdurchschnitt Erwerbstätigen in den drei Stadtstaaten (HB, HH und BE) und der Bundesrepublik Deutschland (DE) vom zweiten Vierteljahr 2008 bis zum zweiten Vierteljahr 2023: zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen.
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis September 2023
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 insgesamt 717,9 Millionen Euro ausgegeben - 470,9 Millionen Euro (65,6 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden ("SGB II-Eingliederungsmittel"), und 247,0 Millionen Euro (34,4 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Angefügt am 19.10.2023: BIAJ-Abbildung mit den Ausgaben aller Jobcenter (gE und zkT) für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) in 2019 bis 2022. (Monatliche Abrechnungsergebnisse liegen dem BIAJ für die Jobcenter zkT nicht vor.) Gesamtausgaben aller Jobcenter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" 2022: 907,6 Millionen Euro - 17,5 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als im Vorjahr (2021).
Angefügt am 21.10.2023: "Zugewiesene Mittel und Ausgaben für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung - darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Bund und Großstadt-Jobcenter 2021-2022 - nachrichtlich: Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)" - BIAJ-Tabelle: Download_BIAJ20231021 (PDF: eine Seite)