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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis August 2020 – weiterhin nur geringer Anstieg

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Erstellt: 22. September 2020

(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den fünf Monaten nach März 2020 (April bis August 2020) um 489 Millionen Euro auf 20,354 Milliarden Euro gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten) In den fünf Monaten nach März 2020 wurden 8,910 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,782 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,8 Prozent (489 Millionen Euro) mehr als die 8,421 Milliarden Euro in den fünf Monaten nach März 2019 (1,684 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,046 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (September 2019 bis August 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 14,121 Milliarden Euro von Januar bis August 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden vier Monaten des laufenden Haushaltsjahres (September bis Dezember 2020) 3,070 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben würden (insgesamt 12,279 Milliarden Euro) – 72,3 Prozent mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Monate. Weiterhin gilt: An den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten Mitteln kann ein geforderter und notwendiger (nicht nur) „Corona-Zuschlag“ zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht scheitern.

2020 09 22 biaj abb sgb2 alg2 ausgaben 2014 bis 082020

Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)


Hartz IV: Bundesverfassungsgericht und COVID-19 senken Anzahl der Sanktionen um über 90 Prozent

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Erstellt: 21. September 2020

(BIAJ) 2019 wurden in den Berichtsmonaten* vor dem Urteil des Bundeverfassungsgerichts am 5. November durchschnittlich etwa 70.000 Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen durchschnittlich etwa 55.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) neu festgestellt - von Januar bis April 2020 dann durchschnittlich etwa 24.000 gegen durchschnittlich etwa 20.000 ELB. Erst im Berichtsmonat Mai 2020 (vom 15.4 bis 14.05) sank die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen „mit COVID-19“ dann auf 6.013 und die der neu sanktionierten ELB auf 5.188. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten ... und die am 16.11.2020 aktualisierte Abbildung bis Juli 2020 darunter)
Eine Rückkehr zu den „Sanktionszahlen vor COVID-19“ sollte durch Änderung der einschlägigen Paragrafen im SGB II (§§ 31, 31a, 31b und 32) verhindert werden.

2020 09 21 hartz iv sanktionen jan 2019 mai 2020 biaj abb

16.11.2020: Aktualisierung der BIAJ-Abbildung oben bis Berichtsmonat Juli 2020

2020 11 16 hartz iv sanktionen jan 2019 jul 2020 biaj abb

* "Der Berichtsmonat beginnt am Tag nach dem Stichtag in der Mitte des Vormonats und endet mit dem nächsten Stichtag in der Mitte des Kalendermonats." (Statistik der BA)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Hartz-IV-Sanktionen“: hier.


 

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2020

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Erstellt: 20. September 2020

(BIAJ) Von Januar bis August 2020 wurden insgesamt 74.429 Asylanträge gestellt, darunter 64.003 Erstanträge. Dies waren 39.736 (34,8 Prozent) Asylanträge bzw. 34.425 (35,0 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis August 2019. 17.215 bzw. 26,9 Prozent der von Januar bis August 2020 gestellten 64.003 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis August 2019: 21.332 bzw. 21,7 Prozent der 98.428 Asylerstanträge) „Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 46.788 Erstanträge gestellt.“ (BAMF) Dies waren 39,3 Prozent weniger als die 77.096 Asylerstanträge ohne die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder von Januar bis August 2019.
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis August 2020 insgesamt 102.262 Asylanträge, 31.483 (23,5 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. September 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20200920 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


Anteil der Kinder an den Asylbewerber_innen in den EU-Mitgliedstaaten 2019

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Erstellt: 18. September 2020

(BIAJ) In der Bundesrepublik Deutschland waren 2019 44,0 Prozent (62.670) der insgesamt 142.450 erstmaligen Asylbewerber und Asylbewerberinnen Kinder im Alter von unter 14 Jahren. Etwa die Hälfte dieser 62.670 als Asylbewerber oder Asylbewerberin gezählten Kinder ist in der Bundesrepublik geboren und war unter ein Jahr alt! Ähnlich hoch wie in der Bundesrepublik war der Anteil (!) der Kinder im Alter von unter 14 Jahren nur in Österreich (4.790 von 10.985), Litauen (275 von 625) und Ungarn (205 von 465). In Frankreich waren 2019 dagegen lediglich 20,2 Prozent (27.875 von 138.290), in Spanien 15,6 Prozent (17.935 von 115.175) und in Italien sogar nur 9,0 Prozent (3.160 von 35.005) der erstmaligen Asylbewerber und Asylbewerberinnen unter 14 Jahre alt. In der EU insgesamt (28 Länder) waren 2019 24,1 Prozent (163.095) der insgesamt 675.535 erstmaligen Asylbewerber und Asylbewerberinnen unter 14 Jahre alt. In der EU ohne die Bundesrepublik (27 Länder) betrug dieser Anteil 2019 rechnerisch 18,8 Prozent (100.425 von 533.085). Zum Anteil der Kinder im Alter unter 14 Jahren an den erstmaligen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten 2019 und den Berechnungsgrundlagen dieses Anteils in Prozent siehe die drei BIAJ-Abbildungen unten.2020 09 18 erstmalige asylbewerber innen darunter kinder unter 14 2019 eu 28 biaj abb 1 von 3

Weiterlesen: Anteil der Kinder an den Asylbewerber_innen in den EU-Mitgliedstaaten 2019

Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2019 - neu berechnet

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Erstellt: 07. September 2020

(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2019 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2019 im Kreisvergleich von 41,0 Prozent in Gelsenkirchen und 35,0 Prozent in Bremerhaven bis 1,8 Prozent in Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 32,7 Prozent in Essen bis 10,0 Prozent in München und im Ländervergleich von 31,4 Prozent im Land Bremen bis 6,3 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,7 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,0 Prozent; Ostdeutschland 16,8 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 21,4 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 12,0 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2019 auf Seite 3 und Ende 2018 auf Seite 15; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 27 und 28) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. September 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200907 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 3 und 4 (Seite 27 und 28 im PDF-Download) siehe unten.

Weiterlesen: Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2019 - neu berechnet

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