Wirtschaftswachstum 2010 bzw. 2009 bis 2017 im Ländervergleich – mit besonderem Blick auf Bremen
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(BIAJ) Von 2010, dem Referenzjahr in den aktuellen Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, bis 2017 stieg das Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt, verkettet = „Wirtschaftswachstum“) in der Bundesrepublik Deutschland (DE) um 13,1 Prozent - in den Ländern zwischen 18,3 Prozent in Bayern und 4,2 Prozent im Saarland, im Land Bremen um 12,0 Prozent. Von 2009, dem (bisher) letzten Krisenjahr, bis 2017 stellt sich das Wirtschaftswachstum im Ländervergleich wie folgt dar: 17,8 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland (DE) - in den Ländern zwischen 24,3 Prozent in Baden-Württemberg und 6,9 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, im Land Bremen um 17,2 Prozent.
Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 28. August 2018 mit einem kurzen Blick in zwei „bremische Veröffentlichungen“: Download_20180828 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis vom 13. April 2019: Eine Aktualisierung des in den BIAJ-Materialien vom 28. August 2018 berichteten Berechnungsstandes des Wirtschaftswachstums bis 2018: Download_BIAJ20190413 (PDF: eine Tabellenseite)
Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2010 bis 2017
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(BIAJ) Ausbildungsquote 4,9 Prozent (Ende 2017): 1,587 Millionen sozialversicherungspflichtige Auszubildende (einschließlich sozialversicherungspflichtiger Einstiegsqualifizierung) unter den insgesamt 32,609 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sank von 5,9 Prozent Ende 2010 auf 4,9 Prozent Ende 2017 (Tabelle 1). Dem Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 15,3 Prozent (Ende 2010 bis Ende 2017: Tabelle 3) stand ein Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden um 5,4 Prozent gegenüber – trotz eines leichten Anstiegs (ausschließlich bei den männlichen Auszubildenden) in den Jahren 2016 und 2017. (Ende 2010 bis Ende 2017: Tabelle 2). Noch deutlicher sank die Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik: von Ende 2010 (1,508 Millionen) bis Ende 2017 (1,324 Millionen) um 12,2 Prozent – trotz eines geringen Anstiegs in 2017. (Ende 2010 bis Ende 2017: Tabelle 4)
In der Bundeshauptstadt Berlin (BE) stand im Beobachtungszeitraum Ende 2010 bis Ende 2017 dem Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 27,0 Prozent (Tabelle 3) ein Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden um 12,1 Prozent (Tabelle 2) und ein Rückgang der Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik um 22,1 Prozent (Tabelle 4) gegenüber.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 27. August 2018 mit den Bundes- und Länderdaten zu den Ausbildungsquoten (am Arbeitsort), den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt (Ende 2010 bis Ende 2017), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Download_BIAJ20180827 (PDF: 6 Seiten - eine Text- und 5 Tabellen-Seiten)
BMF-Sollbericht 2018: "höchste Ausgabensteigerung ... im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik" - eine Anmerkung
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(BIAJ) Aus dem „Sollbericht 2018“ des BMF: „Die höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr ist im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen: rund 0,8 Mrd. € beziehungsweise 19,8 %.“ Was verbirgt sich hinter diesem Satz aus dem „Sollbericht 2018 – Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“ im BMF-Monatsbericht August 2018 (Seite 20)? (BMF: Bundesministerium der Finanzen) Im Bundeshaushalt 2018 sind für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) insgesamt 4,873 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Im Bundeshaushalt des Vorjahres (2017) waren für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ insgesamt 5,120 Milliarden Euro veranschlagt. M.a.W., im Bundeshaushalt 2018 sind 4,8% (248 Millionen Euro) weniger für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagt als im Bundeshaushalt 2017. (Soll-Soll-Vergleich) Die im BMF-Monatsbericht berichtete „höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr“ – 0,8 Milliarden Euro bzw. 19,8 Prozent gegenüber 2017– ergibt sich wie folgt:
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2017
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download) ist auch 2017 weiter gewachsen. In den BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2017 entwickelt hat. Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2017 rechnerisch auf 462 Euro statt lediglich auf 409 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180824 (PDF: eine Seite)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "'Existenzminimum' Alleinstehender in den 'Existenzminimumberichten' der Bundesregierung und 'Amutsgefährdungsschwellen' 2005 bis 2017 (Tabelle)" vom 04. November 2018 hier.
Hinweis vom 20. August 2019: Eine Aktualisierung dieser BIAJ-Materialien bis 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20190820 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.
Asylbewerberleistungsgesetz 2015 bis 2017: Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen - Bundesländer, ausgewählte Staatsangehörigkeiten - 2015 bis 2017
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(BIAJ) 20,2 Prozent (94.730) der insgesamt 468.488 Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) am 31. Dezember 2017 kommen aus Europa (einschließlich Türkei)! (siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten oder hier, Zeilen 17, 20 und 21, Spalte 9) Unter den Empfängerinnen (w) beträgt der Anteil der Empfängerinnen aus Europa 28,3 Prozent. (Zeile 21, Spalte 11) Nur noch 51,1 Prozent (239.510) der 468.488 Empfänger und Empfänger insgesamt (i) kamen aus den (von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit) zusammengefassten "acht nicht europäischen Asylherkunftsländern". (Zeilen 22 und 23, Spalte 9)