(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2024 bis November 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 26,153 Milliarden Euro ausgegeben, 4,238 Milliarden Euro (19,3 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Dezember 2023 bis November 2024: 21,914 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben in den drei Jahren nach November 2022 in jedem der 36 Monate (Dezember 2022 bis November 2025). In diesen 36 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 9,610 Milliarden Euro (58,1 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 26,153 Milliarden Euro (Dezember 2024 bis November 2025).

Gemessen an den von Dezember 2024 bis November 2025 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,940 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Dezember 2023 bis November 2024: 2,773 Millionen) wurden rechnerisch etwa 741 Euro pro Monat (Dezember 2023 bis November 2024: etwa 659 Euro) ausgegeben, gemessen an den 1,091 Millionen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Dezember 2023 bis November 2024: 971.000) rechnerisch etwa 1.998 Euro pro Monat (Dezember 2023 bis November 2024: etwa 1.880 Euro). (2)
Im Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 22,185 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 2,355 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2024 (Soll 2024: 19,830 Milliarden Euro), bzw. 3,968 Milliarden Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (Dezember 2024 bis November 2025: 26,153 Milliarden Euro). (1)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit, der am 7. November 2025 vom Verwaltungsrat festgestellt wurde, sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 25,657 Milliarden Euro veranschlagt, 1,038 Milliarden Euro weniger als die für das laufende Haushaltsjahr erwarteten Ausgaben in Höhe von 26,695 Milliarden Euro, das von der BA erwartete „voraussichtliche Ist 2025“ (Stand: Anfang November 2025), das voraussichtlich geringfügig unter den genannten 26,695 Milliarden Euro bleiben wird. (4) n
(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2024 2.088,61 Euro (netto: 1.226,91 Euro). (2023: 1.986,38 Euro; netto: 1.169,22 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) 22,135 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
(4) Ein Anstieg der 12-Monatssummee von 26,153 Milliarden Euro (Dezember 2024 bis November 2025) um 542 Millionen Euro im Dezember 2025 auf dann 26,695 Milliarden Euro wäre nach einem durchschnittlichen monatlichen Anstieg um 360 Millionen Euro in den ersten 11 Monaten 2025 und darunter einem maximalen monatlichen Anstieg um 394 Millionen Euro im Oktober 2025 eine äußerst negative Abweichung der aktuellen Entwicklung der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.