(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Verteilung der Bundesmittel für Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II * und für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der einzelnen 404 Jobcenter in 2026 - die 300 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") und 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger"): Download_BIAJ20251221 (PDF:15 Seiten - Berechnungsgrundlagen auf Seite 15) - Hinweis: Geplante und in erheblichem Umfang erwartete Mittelumschichtungen - i.d.R. von den zugeteilten Eingliederungsmitteln (EGL - Spalte 1) zu den Mitteln für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter (VWK-Bund -Spalte 7) sind dem BIAJ bisher nicht bekannt. Die Ausgabeplanung für 2026 - das jeweilige "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm" eines Jobcenters (§ 44c Absatz 6 SGB II) - kann und sollte bei den Jobcentern und deren Träger erfragt werden. Bremen, 21.12.2025
* und Mittel für den Aufwendungsersatz für die Ausfinanzierung der seit 2025 aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation)- Anmerkung: In der Eingliederungsmittel-Verordnung 2026 vom 17.12.2025, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 19.12.2025, fehlt in Anlage 3 zur "Verteilung des Aufwendungsersatzes für Teilnehmende an Förderungen der beruflichen Weiterbildung" das Jobcenter Miesbach.