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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2021

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Erstellt: 09. Oktober 2021

(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2020 bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,974 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung)2021 10 09 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 092021 biaj abb

Weiterlesen: Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2021

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis September 2021

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Erstellt: 07. Oktober 2021

(BIAJ) Von Mai bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 8,148 Milliarden Euro ausgegeben, 7,826 Milliarden Euro (49,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis September 2020: 15,974 Milliarden Euro).

Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den fünf Monaten von Mai bis September 2021 um 7,826 Milliarden Euro auf 24,081 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Oktober 2020 bis September 2021 - davon 14,336 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 9,745 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

2021 10 07 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis september 2021 biaj abb

Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2

Anhang vom 30.10.2021: Ein Blick zurück bis 2016/17 auf die Entwicklung des Bestandes der Erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland (drei BIAJ-Abbildungen)

Weiterlesen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis September 2021

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2021

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Erstellt: 06. Oktober 2021

(BIAJ) Von Januar bis September 2021 wurden 100.278 Asylerstanträge und 31.454 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 26.105 (35,2 Prozent) mehr Asylerstanträge und 19.469 (162,4 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis September 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 19.554 (19,5 Prozent) der von Januar bis September 2021 gestellten 100.278 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September 2021 insgesamt 77.776 Asylerstanträge und 35.447 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).

43.857 (38,7 Prozent) der insgesamt 113.223 Entscheidungen von Januar bis September 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 23.471 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 44.572 (39,4 Prozent) der 113.223 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 55,9 Prozent mehr als von Januar bis September 2020.

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende September 2021 84.247, 8.668 (11,5 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 38.877 (85,7 Prozent) mehr als im September 2020.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 06. Oktober 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211006 (PDF: fünf Seiten)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2021: 1.701,00 Euro plus 136,08 Euro Urlaubsgeld

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Erstellt: 04. Oktober 2021

(BIAJ) Zum 1. Juli 2021 wurde der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.701,00 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 136,08 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 04. Oktober 2021 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2021


 

COVID-19-Hospitalisierungfälle (RKI) und Hospitalisierungsinzidenz - Bund, Länder, Altersgruppen

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Erstellt: 04. Oktober 2021

Hinweis vom 19.01.2022: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "COVID-19 (Corona): Inzidenzen, Hospitalisierungsinzidenzen und intensivmedizinisch behandelte Fälle - Bund, Bremen, Hamburg, Berlin" mit aktuelleren (aktualisierten) Daten seit März 2020 hier.

Eingefügt am 02.01.2022: Ein Blick auf die jüngste Entwicklung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Bund und den Bundesländern - seit dem 01.07.2021 fixiert bis 02.01.2022 (heute) und adjustiert bis 30.12.2021: Download_20220102 (PDF: drei Seiten)


Eingefügt am 06.12.2021 und u.a. Abb. 1 und 2 am 15.01.2022 erneut aktualisiert (BIAJ-Abbildungen mit der "fixierten" und "adjustierten" Hospitalisierungsinzidenz seit dem 01.07.2021 in der Bundesrepublik Deutschland, im Land Bremen, in Sachsen und in Bayern - nachrichtlich:intensivmedizinisch behandelte COVID-19-Fälle pro 100.000 EW. In ergänzter Abb. 1b zudem "ITS-Erstaufnahmen von COVID-Fällen".)

2022 01 15 deu 7 tage hospitalisierungsinzidenz fixiert adjustiert nachrichtlich intensiv

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