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Hartz IV-Nachrichten zur Landtagswahl in der Heimat von Hartz (Peter) (sechs Abbildungen)

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Erstellt: 25. März 2017

(BIAJ) "Hartz IV-Nachrichten zur Landtagswahl in der Heimat von Hartz (Peter)" (sechs Abbildungen): ELB-Quoten und SGB II-Quoten seit 2005 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Abbildung 1 und 2), Leistungsberechtigte (LB) und darunter erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) seit 2005 (Abbildung 3), SGB II-Quoten seit 2005 im Ländervergleich (Abbildung 4), monatliche Hartz IV-Sanktionsquoten des Saarlandes seit 2007 im Korridor der niedrigsten und höchsten Sanktionsquote in den 16 Ländern (Abbildung 5) und im Vergleich zu Berlin (Abbildung 6: "Für den SPD-Kanzlerkandidaten, der am 26. März 2017 seine erste Landtagswahl als SPD-Vorsitzender ausgerechnet in der Heimat von Hartz (Peter) erlebt und 'nach Berlin' möchte." - beachte Fußnote auf Seite 3)  Download_BIAJ20170325 (PDF: 3 Seiten)


Jobcenter 2017: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und „Verwaltungskosten“

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Erstellt: 21. März 2017

(BIAJ) Wie wurden die Ausgabemittel 2017 in Höhe von (bisher) insgesamt 3,936 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen": EGL im EGT) und 4,568 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" (VWK) der 407 Jobcenter auf die einzelnen Jobcenter verteilt? Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 21. März 2017: Download_BIAJ20170321 (PDF: eine Textseite und 12 Tabellenseiten - seit 7. April 2017 auch mit den in der ersten Fassung "verloren gegangenen" niedersächsischen Jobcentern.)
Ergänzender Hinweis: Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 29. Mai 2017 mit Jobcenter-Daten zur zweiten Mittelzuteilung (2. Tranche) im Mai 2017: Download_20170529 (PDF: 11 Seiten)


Hartz IV im Saarland 2005-2017 - Landtagswahl in der Heimat von Hartz (Peter) am 26. März 2017

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Erstellt: 20. März 2017

(BIAJ) Für das Saarland wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) von Januar 2005 (Einführung Hartz IV) bis wenige Monate nach der Landtagswahl am 25. März 2012 immer SGB II-Quoten und ELB-Quoten ermittelt, die mehr oder weniger geringfügig unter den durchschnittlichen SGB II-Quoten und ELB-Quoten im Bundesgebiet insgesamt lagen. Seitdem öffnet sich die Schere zwischen den stark gestiegenen SGB II-Quoten und ELB-Quoten im Saarland und den entsprechenden Quoten im gesamten Bundesgebiet. (Abbildungen 1 und 2) Das Saarland ist (bisher) das einzige Land, in dem gegenwärtig gemäß amtlicher Statistik der BA mehr Menschen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind als jemals zuvor. (Abbildung 3) Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. März 2017 mit "Nachrichten aus der Heimat von Hartz (Peter)" mit drei Abbildungen finden Sie hier: Download_BIAJ20170320 (PDF: zwei Seiten)
Ergänzung vom 25. März 2017: "Hartz IV-Nachrichten zur Landtagswahl in der Heimat von Hartz (Peter)" (sechs Abbildungen) Download_BIAJ20170325 (PDF: 3 Seiten)


Ergänzende Information zu „Berliner Polizisten bekommen weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger“

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Erstellt: 20. März 2017

(BIAJ) Die ergänzende Information vom 19. März 2017 zur BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. März 2017 ("Stimmt das: 'Berliner Polizisten bekommen weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger'?": hier) mit der "Vergleichsrechnung" (für eine Besoldungsklage der Gewerkschaft der Polizei), die dem u.a. in der Welt (Online) genannten "Einkommensvergleich" zugrunde lag, finden Sie hier: Download_BIAJ20170319 (PDF: zwei Seiten)


Equal-Pay-Day: CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den 18. März 2017 nicht richtig verstanden

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Erstellt: 18. März 2017

(BIAJ) Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag rechnet in ihrer Presseinformation vom 17. März 2017 zum Equal-Pay-Day vor: „Morgen begeht Deutschland zum 10. Mal den Equal-Pay-Day, der symbolisch den Tag markiert, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am Ende des Vorjahres erhalten haben.“
Dies ist nicht richtig (neudeutsch: „alternativ-faktisch“)! Richtig wäre: Frauen müssten mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Bruttolohn in Höhe von 16,46 Euro pro Stunde (2016) nicht bis zum 18. März sondern bis zum 10. April 2017 arbeiten, „um das Einkommen zu erzielen, das Männer (mit einem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Bruttolohn von 20,71 Euro) bereits am Ende des Vorjahres (in 2016) erhalten haben.“ (immer bei gleicher Stundenzahl pro Tag, Woche, Monat und Jahr) Siehe dazu die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 18. März 2017: Download_BIAJ20170318 (PDF: eine Seite)


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