Sprachkurse nach § 421 SGB III: willkürlicher Ausschluss - unbürokratisch umgesetzt (BA)
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(BIAJ) Eine „Einigung der zuständigen Ministerien" schließt „derzeit" die Teilnahme aller Ausländerinnen und Ausländer an beitragsfinanzierten Sprachkursen nach § 421 SGB III aus, die nicht aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea stammen. Der Ausschluss wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durch ein „unbürokratisches Verfahren" umgesetzt. Dies geht aus einer Antwort des Kundenreaktionsmanagements der BA hervor.
Sprachkurse nach § 421 SGB III: Ausschluss "innerhalb der Bundesregierung abgestimmt" (BMAS)
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(BIAJ) Eine Antwort des BMAS: „Sprachkurse nach § 421 SGB III", „Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz" und die „anderen Maßnahmen des Arbeitsförderungsrechts" derzeit nur für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran. Das ist "innerhalb der Bundesregierung abgestimmt".
Im Auftrag der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) erhielt das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) am 17. November 2015 die folgende Antwort (eMail) zum § 421 SGB III neu: (kursiv)
Hartz IV: Blick auf die SGB II-Quoten in den drei Großstadtgruppen seit 2005 (eine Ergänzung )
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(BIAJ) Ein "Blick auf die SGB II-Quoten in den drei Großstadtgruppen". (Gruppe A mit M und S; Gruppe B mit DD, N, F, HH, D, H und K; Gruppe C mit L, HB, DU, DO, E und B) Die BIAJ-Kurzmitteilung "Nur noch München und Stuttgart vor Dresden: Großstadtranking der SGB II-Quoten (Hartz IV)" vom 12. November 2015 wurde am 15. November 2015 ergänzt. Die ergänzte BIAJ-Kurzmitteilung (9 Seiten: insgesamt 6 Abbildungen, eine Tabelle mit den SGB II-, nEf-u15- und eLb-Quoten der 15 Großstädte einschließlich Region Hannover seit Einführung von Hartz IV und zwei Textseiten) finden Sie hier: Download
Nur noch München und Stuttgart vor Dresden: Großstadtranking der SGB II-Quoten (Hartz IV)
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(BIAJ) Nach 2009 stieg Dresden im Großstadtranking der SGB II-Quoten (Hartz IV) „unaufhaltsam" von Rang 9 auf Rang 3. Lediglich in den beiden „unerreichbaren" Großstädten München (seit Einführung von Hartz IV immer Rang 1) und Stuttgart (seit Einführung von Hartz IV immer Rang 2) wurde in diesem BIAJ-Großstadtvergleich eine geringere SGB II-Quote ermittelt als in Dresden.
Die BIAJ-Kurzmitteilung "Nur noch München und Stuttgart vor Dresden: Großstadtranking der SGB II-Quoten (Hartz IV)" vom 12. November 2015 finden Sie hier: Download (ergänzt)
Anmerkung: Das Großstadtranking der SGB II-Quoten wurde am 15. November 2015 ergänzt. Ein "Blick auf die SGB II-Quoten in den drei Großstadtgruppen" (drei Abbildungen und eine Tabelle zur Entwicklung der SGB II-, nEf-u15- und eLb-Quoten in den 15 Großstädten seit 2005 und ein kurzer Text auf den Seiten 5 bis 9 des Downloads).
Weser-Kurier vervielfacht Straftaten Jugendlicher – und der Innensenator?
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(BIAJ) Aus Straftaten „vom 1. September 2014 bis 30. September 2015" macht der Weser-Kurier Straftaten „im September"! Warum wurde dieser grobe Fehler bisher nicht korrigiert?
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