Jobcenter: "Integrationen", "Integrationsquoten" 2011 bis 2013 - insgesamt, männlich, weiblich
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(BIAJ) Im Rahmen des "Kennzahlenvergleichs" der Jobcenter (§ 48a SGB II) wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in 2013 insgesamt 1,076 Millionen "Integrationen" ermittelt (2011: 1,271 Millionen), darunter 923.000 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ohne "öffentlich geförderte Beschäftigung") (2011: 1,116 Millionen).
Die sogenannte "Integrationsquote" betrug 2013 im Bundesdurchschnitt 24,3 Prozent (2011: 27,4 Prozent). (Männer: 29,7 Prozent; Frauen: 19,3 Prozent) Auf Jobcenterebene reichen die "Integrationsquoten" (K2) in 2013 von 14,5 bis 47,2 Prozent, die der Männer (K2_M) von 17,5 bis 66,0 Prozent und die der Frauen (K2_F) von 11,5 bis 38,2 Prozent.
Der Aussagegehalt der Kennzahl K2 ("Integrationsquote") wird nicht selten falsch und irreführend dargestellt. Oft wird der Eindruck erweckt, "Integrationen" und "Integrationsquote" geben wieder, wie viele verschiedene Personen in ein (ungefördertes) Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis integriert wurden. Dies ist falsch. Es wird deshalb dringend gebeten, die statistischen Hinweise zu beachten. (Anmerkung: Die in den BIAJ-Materialien vom 21. Mai 2013 kritisierte falsche Behauptung, "Es werden ausschließlich solche Integrationen in Erwerbstätigkeit erfasst, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Hilfebedürfigkeit auch längerfristig überwunden werden kann.", wurde in der Version 1.6 der Detailbeschreibung der Kennzahl K2 gestrichen.)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Mai 2014 finden Sie hier: Download
Ergänzende nach Vergleichsgruppen (mit 12 bis 44 Jobcentern: Ia bis IIIe) sortierte Tabellen (Tabellen 4 bis 6) finden Sie hier.
Siehe dazu auch BIAJ-Materialien "Jobcenter: "Integrationen", "Integrationsquoten 2011 bis 2014 (INT, INT_LZB, K2, K3E1)" vom 23. April 2015: BIAJ_20150423
Mindestlohngesetz: "nur nach deutscher Langzeitarbeitslosigkeit" kein Recht auf Mindestlohn!?
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(BIAJ) Eine nicht nur anlässlich der bevorstehenden Europawahl (25. Mai 2014) notwendige Ergänzung der BIAJ-Kurzmitteilung "Mindestlohn 5,67 Euro: Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose" (24. April 2014).
Die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Mai 2014 zum Mindestlohngesetz (Entwurf) und der "deutschen Langzeitarbeitslosigkeit" (§ 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz) finden Sie hier: Download
Hinweis: BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Mai 2014 (Jobcenter: 118.000 "Integrationen" Langzeitarbeitsloser in 2013 ... hier)
Arbeitsmarkt im April 2014: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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(BIAJ) 5,230 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen“ (SGB III und SGB II) im April 2014, darunter 4,431 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 5,019 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,943 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 938.000 (31,9 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen registriert und 2,005 Millionen (68,1 Prozent) bei den 408 Jobcentern.
77.000 weniger registrierte Arbeitslose als im April 2013:
63.000 (6,3%) weniger im Rechtskreis SGB III, 14.000 (0,7%) weniger im Rechtskreis SGB II (Hartz IV),
58.000 (3,5%) weniger registrierte arbeitslose Männer, 19.000 (1,4%) weniger registrierte arbeitslose Frauen,
63.000 (6,9%) weniger in Ostdeutschland, 14.000 (0,7%) weniger in Westdeutschland.
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen differenziert nach Geschlecht und Rechtskreis (SGB III und SGB II) und zu den (statistisch arbeitslosen und nicht arbeitslosen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II). (Vorjahresvergleich).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. April 2014 zum Arbeitsmarkt im April 2014 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download (Mai 2014: hier)
Mindestlohn 5,67 Euro: Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose
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(BIAJ) "Langzeitarbeitslose" sollen in den ersten sechs Monaten vom Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen werden. Die Lohnhöhe für "Langzeitarbeitslose" lässt die Bundesregierung aus Sorge um das Wohl der "Langzeitarbeitslosen" in ihrem Mindestlohngesetz (Entwurf) "nach unten offen". Unklar bleibt im Mindestlohngesetz auch, wer für die "fürsorgliche Leistung" der Bundesregierung in Frage kommt und für weniger als 8,50 Euro pro Stunde (brutto) arbeiten darf. Offensichtlich sollen auch nach dem 31. Dezember 2014 möglichst viele "Langzeitarbeitslose" für 5,67 Euro pro Stunde (brutto) (oder weniger) arbeiten dürfen.
Die BIAJ-Kurzmitteilung "Mindestlohn 5,67 Euro: Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose" vom 24. April 2014 finden Sie hier: Download
Ergänzung von 7. Mai 2014: Mindestlohngesetz: "nur nach deutscher Langzeitarbeitslosigkeit" kein Recht auf Mindestlohn!? hier
Hinweis: siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Mai 2014 (Jobcenter: 118.000 "Integrationen" Langzeitarbeitsloser in 2013 ... hier2)
Vergleich der SGB II-Quoten der Kinder unter 15 Jahre vor und nach dem Zensus 2011 (12/2011 und 12/2012)
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(BIAJ) Welche Auswirkung hat die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Ergebnisse des Zensus 2011 auf die SGB II-Quoten der Kinder im Alter unter 15 Jahren? In der BIAJ-Tabelle ist dargestellt, wie sich die am 10. April 2014 veröffentlichten neuen Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung (Bund und Länder bis Ende 2012; Kreise bis Ende 2011) auf die SGB II-Quoten der Kinder im Alter unter 15 Jahren im Bund und in den Ländern (Ende 2011 und Ende 2012) und in den Kreisen (Ende 2011) auswirken. Die bisher auf Grundlage der alten Bevölkerungsfortschreibung berechneten Quoten werden in Spalte 6, die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten Quoten in Spalte 8 und die aus ungerundeten Quoten berechneten Quoten-Differenzen in Spalte 10 genannt. Zudem wurde die Auswirkung auf das Negativ-Ranking (Länder, Kreise) berechnet. Die Rangveränderung wird in Spalte 11 genannt. (je höher der Rang, desto niedriger ist die Quote im Vergleich mit den anderen Quoten)
In der Regel liegen die neuberechneten Quoten mehr oder weniger geringfügig über den bisher berechneten Quoten. Der stärkste Anstieg auf Kreisebene (12/2011) wurde für die Stadt Flensburg ermittelt. (+2,4 Prozentpunkte und ein um 10 schlechterer Rang: 34 statt 44) Auf Länderebene wurde sowohl Ende 2011 (Seite 1) als auch Ende 2012 (Seite 11) der stärkste Anstieg in Berlin ermittelt. (jeweils +0,5 Prozentpunkte) Die Neuberechnung hatte auf Länderebene keine Auswirkung auf die Rangfolge.
Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 17. April 2014 finden Sie hier: Download
Hinweis vom 10. Juli 2014: Eine Neufassung der gesamten BIAJ-Kurzmitteilung vom 3. April 2014 mit den für die Jahre 2011 bis 2013 (Dezember) auf Basis der neuen Bevölkerungsfortschreibung (Zensus 2011) neu berechneten Hilfequoten (Kinder unter 15 Jahre) finden Sie hier.