276,46 Euro: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der 1.724.688 ins Ausland gezahlten Renten (Ende 2013)
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(BIAJ) Der monatliche Rentenzahlbetrag der 1.724.688 Renten nach SGB VI, die Ende 2013 von der Deutschen Rentenversicherung an im Ausland wohnende Rentnerinnen und Rentner gezahlt wurden, betrug durchschnittlich 276,46 Euro. (Ende 2012: 275,35 Euro) Von den 1.724.688 Renten wurden nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) 221.766 Renten mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 465,38 Euro an Rentnerinnen und Rentner mit deutscher Staatsangehörigkeit und 1.502.922 Renten mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 248,59 Euro an Rentnerinnen und Rentner ohne deutsche Staatsangehörigkeit gezahlt.
Vom gesamten Rentenzahlbetrag aller 25.164.401 Renten Ende 2013 wurden lediglich 2,68 Prozent ins Ausland ausgezahlt. (Ende 2012: 2,66 Prozent)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. August 2014 finden Sie hier: Download
Betreuungsgeld: Forschungsverbund DJI/TU DO verzerrt Betreuungswünsche der Eltern
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(BIAJ) Die zum ersten "Jahrestag des Betreuungsgeldes" (1. August 2014) in diversen Medien, zuerst von dpa und dann von vielen anderen, veröffentlichten "Betreuungsgeldquoten" aus den Studie "Der Einfluss des Betreuungsgeldes auf die Betreuungsentscheidung der Eltern" (Forschungsverbund DJI/TU Dortmund) verzerren die Betreuungswünsche der Eltern.
Die in der Studie angekündigte Untersuchung der Frage, "inwieweit die Möglichkeit, das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen zu können, die Eltern in ihrem Wunsch nach Betreuung beeinflusst", ist in den veröffentichten Ergebnissen nicht zu erkennen. Ein erheblicher Teil der befragten Eltern und deren Betreuungswünsche wurden bei den Berechnungen ausgeklammert. Wie gross dieser Teil in den jeweiligen Elterngruppen ist (z.B. "mit Hauptschulabschluss" oder "Familiensprache nicht-deutsch" bzw. "mit Migrationshintergrund"), bleibt in der bisher veröffentlichten Fassung der Studie verborgen. Viele Medienberichte bleiben deshalb irreführend.
Die "Fragezeichen" dazu finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 9. August 2014: Download (PDF - insbesondere Seite 2)
Hinweis: siehe hierzu auch die BaSta-Veröffentlichungen vom 1. und 4. August 2014 (hier1 und hier2)
Nach fast sechs Jahren: "Unendliche Petitionsgeschichte" zu Eingliederungsbilanzen der "Optionskommunen" wird auf Landesebene fortgesetzt
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(BIAJ) Mit Schreiben vom 7. Juli 2014 (!) teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit, dass der Deutsche Bundestag die Petition zur Veröffentlichung von Daten zu den Ausgaben der "Optionskommunen" (zugelassene kommunale Träger - Jobcenter zkT) (Pet 4-16-11-81503-045080) vom 24. November 2008 (!) beraten und am 3. Juli 2014 beschlossen hat (BT-Drucksache 18/1883):
"1. Die Petition den Landesvolksvertretungen von Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und vom Saarland zuzuleiten, soweit die Landesaufsicht betroffen ist,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen."
Unkorrekte Korrekturen II: DJI/TU Dortmund-Stellungnahme unzureichend
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(BaSta) Vorbemerkung: Die Stellungnahme des Forschungsverbundes DJI/TU Dormund vom 1. August 2014 lag dem Büro für absurde Statistik (BaSta) beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bei der Verfassung der am selben Tag veröffentlichten BaSta-Kritik der „unkorrekten Korrekturmeldungen“ (hier1) nicht vor. Die Stellungnahme (hier2) "bestätigt" die BaSta-Kritik.
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Unkorrekte Korrekturen: Betreuungsgeld und Betreuungsentscheidung (DJI/TU DO)
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(BaSta) Für wie viele Eltern ist das Betreuungsgeld Grund für deren Betreuungsentscheidung? Was sagen die Ende Juli 2014 in diversen Medien (1) zitierten Prozentanteile (Quote) aus einer Studie des Forschungsverbundes des Deutschen Jugendinstitut (DIJ) und der Technischen Universität Dortmund (TU DO) aus?
Bemerkenswert: Auch die in den Medien verbreiteten Korrekturmeldungen sind nicht korrekt. Der vermittelte Eindruck, 31 Prozent der Eltern „ohne Bildungsabschluss“ bzw. 23 Prozent der Eltern „mit Hauptschulabschluss“ hätten sich wegen des Betreuungsgeldes gegen eine „außerhäusliche Betreuung“ ihrer Kinder (ein bis unter drei Jahre) entschieden, trifft offensichtlich nicht zu. Die Studie belegt diese Zahlen jedenfalls nicht. (2)
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