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Mindestlohn Niederlande: 1.485,60 Euro pro Monat und 8 Prozent Urlaubsgeld (ab 01.01.2023: 1.934,40 Euro plus Urlaubsgeld)

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Erstellt: 19. März 2014

(BIAJ-19-03-2014 zuletzt teilweise aktualisiert 27-06-2025) Aus gegebenem Anlass ("vor über 50 Jahren"): Der Mindestlohn in den Niederlanden ist im "Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld" vom 27. November 1968 (!) geregelt. („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“: http://wetten.overheid.nl/BWBR0002638/)

Das Gesetz regelte bis zum 31. Dezember 2023 keinen Stundenlohn sondern den Mindestlohn pro Monat, pro Woche und pro Tag und (!) das Mindesturlaubsgeld. (aktualisiert bis "Minimumloon" und "Vakantiegeld"/"Vakantiebijslag" ab dem 1. Juli 2023: 1.995,00 Euro pro Monat plus Urlaubsgeld in Höhe von 159,60 Euro pro Monat - bis 31. Dezember 2023)
Zum 1. Januar 2024 wurde ein Mindeststundenlohn eingeführt. Er betrug 13,27 Euro ohne das ergänzende Mindesturlaubsgeld in Höhe von acht Prozent des Mindeslohns (etwa 1,06 Euro pro Stunde) - Summe: 14,3316 Euro. Vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 dann: 13,68 Euro (plus etwa 1,09 Euro) - Summe: 14,7744 Euro.Vom 01.01.2025 bis 30.06.2025: 14,06 Euro (plus etwa 1,12 Euro) - Summe: 15,1848 Euro. Vom 01.07.2025 bis 31.12.2025: 14,40 (plus etwa 1,15 Euro) - Summe: 15,552 Euro. Die nächste Änderung erfolgt zum 1. Januar 2026.

Weiterlesen: Mindestlohn Niederlande: 1.485,60 Euro pro Monat und 8 Prozent Urlaubsgeld (ab 01.01.2023:...

Hartz IV-Sanktionen: "35.000 weniger" oder die Wiederbelebung einer falschen Zahl

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Erstellt: 18. März 2014
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(BIAJ-18-03-2014 - mit Ergänzung vom 27-03-2014) Vorbemerkung: Sanktionen wegen wiederholter Verbreitung falscher Zahlen sind bisher nicht bekannt geworden.

In ungezählten Print- und Online-Berichten wird am 17. und 18. März 2014 über die Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Petition für die Abschaffung von Hartz IV-Sanktionen (17. März 2014) berichtet. In diesen Berichten, meistens an deren Ende, wird immer wieder eine falsche Zahl zu den Hartz IV-Sanktionen wiederbelebt: „35.000 weniger“.

Weiterlesen: Hartz IV-Sanktionen: "35.000 weniger" oder die Wiederbelebung einer falschen Zahl

Jobcenter: Rätselraten um Mittelzuteilung nach Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2014

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Erstellt: 17. März 2014
  • Null

(BIAJ) Am 12. März 2014 hat das Bundeskabinett den zweiten Entwurf des Bundeshaushalts 2014 beschlossen. Was hat sich bei den Haushaltstellen für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (1101/685 11) und für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) gegenüber dem ersten, schwarz-gelben Entwurf geändert? Was verbirgt sich hinter den Erläuterungen Nr. 1 zur Haushaltsstelle 1101/685 11, mit der die einschlägigen Versprechen und Ankündigungen im Koalitionsvertrag "umgesetzt" werden sollen? (Stichworte: Anhebung "um 1,4 Milliarden Euro", "wirksame Übertragbarkeit") Vieles bleibt auch nach dem Kabinettsbeschluss unbekannt, unklar. Das Rätselraten um die Mittelausstattung der Jobcenter im laufenden Haushaltsjahr 2014 (und in den Folgejahren) kann fortgesetzt werden.

Dazu mehr in der zweiseitigen BIAJ-Kurzmitteilung vom 17. März 2014: Download


Nachtrag vom 25. März 2014 (geändert/ergänzt am 26. März 2014): Haushaltsstelle 1112/685 11 "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (ab 2014: 1101/685 11): Soll, Ist, übertragbare Ausgaben und Ausgabereste 2011 ff (hier)


Hartz IV-Sanktionen im Kreisvergleich: zwei Abbildungen (November 2013)

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Erstellt: 15. März 2014
  • Null

(BIAJ-15-03-2014) Von Januar bis November 2013 (der bisher aktuellste Berichtsmonat) wurden von den 410 Jobcentern insgesamt 918.244 Sanktionen neu festgestellt, darunter 667.058 (72,6%) wegen eines Meldeversäumnisses. 227.583 dieser Sanktionen waren am Stichtag im November (13.11.2013) noch wirksam. Direkt betroffen von diesen am 13. November 2013 noch wirksamen Sanktionen waren insgesamt 148.648 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, davon 87.566 arbeitslose und 61.092  nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Aktuelle Zahlen zu den indirekt Betroffenen (Angehörige, darunter auch viele Kinder) liegen nicht vor.

Weiterlesen: Hartz IV-Sanktionen im Kreisvergleich: zwei Abbildungen (November 2013)

Bremen: Jungen ohne Schulabschluss - falsche Zahl zum Internationalen Frauentag

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Erstellt: 12. März 2014
  • Null

(BIAJ) Korrigiert wird nicht? (doch: siehe unten) Am Internationalen Frauentag (8. März 2014) berichtete der Weser-Kurier: "Ohne Abschluss verließen 412 Jungen und 167 Mädchen die Schule." (Seite 13) Die Quelle: Eine Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Bremen vom 7. März 2014 - "Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2014: Bremerinnen im Spiegel der Statistik". Darin heißt es: "Bei den Schulentlassenen ohne Abschluss stehen 412 Jungen 167 Mädchen gegenüber." Der Weser-Kurier hat diese Zahlen also korrekt berichtet.

Die im Rahmen der "Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung" für den Jour Fixe am 24. Februar 2014 berichteten Zahlen des Bildungsressorts lauten jedoch: Insgesamt 412 "Absolventinnen/Absolventen ohne Abschluss" im Land Bremen (2012), davon 245 männlich und 167 weiblich. (2013 - vorläufig: 246 männlich, 170 weiblich) Diese Zahlen stehen wegen der "Zweiten Vereinbarung" ("Minimierung der Anzahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen") unter besonderer Beachtung.

Der Weser-Kurier und das Statistische Landesamt wurden auf diesen Widerspruch per eMail am 8. März und noch einmal am 11. März 2014 aufmerksam gemacht. Doch korrigiert wurden diese Meldungen bisher (12. März 2014, 10:45 Uhr) nicht.

Korrigiert wurde doch: Der Weser-Kurier hat die Meldung in seiner Ausgabe vom 12. März 2014 korrigiert. Dies wurde leider übersehen. (Seite 12)


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