Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): Dezember 2018 bis 2021 und Juni 2018 bis 2021
- Details
(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2021 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,29 Prozent in Duisburg (DU), 5,11 Prozent in Dortmund (DO) und 4,75 Prozent in Essen (E) bis 3,16 Prozent in München (M), 3,11 Prozent in Berlin und 3,01 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,67 Prozent – die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis 2021 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2021 mit einer Ausbildungsquote von 4,69 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2018 bis Ende 2021 und (nachrichtlich) von Juni 2018 bis Juni 2021* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 04. Juli 2022 dargestellt: Download_BIAJ20220704_2 (PDF: drei Seiten mit Tabelle) oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-12/2021
- Details
(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende, Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2013 bis Dezember 2021 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. Dezember 2021 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 04. Juli 2022: Download_BIAJ20220704.* (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.*
Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2022: 1.756,20 Euro plus 140,50 Euro Urlaubsgeld
- Details
(BIAJ) Zum 1. Juli 2022 wurde der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.756,20 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 140,50 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld in den Niederlanden finden Sie in der am 01. Juli 2022 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2022
Betreff: Niederlande in der Destatis-Pressemitteilung Nr. N 008 vom 23. Februar 2022 - "Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2 257 Euro brutto im Monat"
In der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird u.a. auch der Mindestlohn von 1.725 Euro in den Niederlanden genannt. (siehe oben) Unerwähnt blieb das gesetzliche Mindesturlaubsgeld in Höhe von 8 Prozent des Mindestlohns (seit dem 01.01.2022 138 Euro im Monat; seit dem 01.07.2022 140,50 Euro im Monat), das in den Niederlanden gezahlt wird (gezahlt werden muss). Auf die Frage, ob es zum Mindesturlaubsgeld Informationen im Europa-Vergleich gäbe, teilte Destatis am 23.02.2022 mit: "Leider sind im Rahmen der amtlichen europäischen Statistik keine Informationen über Mindesturlaubsgeld vorhanden."
Seltsame Berechnung der „Betreuungsquoten nach Art der Kindertagesbetreuung“ durch das Statistische Landesamt Bremen
- Details
(BaSta) Eine seltsame Berechnung der „Betreuungsquoten nach Art der Kindertagesbetreuung“ durch das Statistische Landesamt Bremen, die trotz mehrfacher Bitten bisher nicht korrigiert wurde. Zum Beispiel: Wie aus einer Betreuungsquote von 30,9 Prozent in der Altersgruppe „unter 3 Jahre“ in der Stadt Bremen (amtliche Regionalstatistik; siehe Tabelle oben in PDF hier) eine „Betreuungsquote“ von 21,0 Prozent wird (Statistisches Landesamt Bremen; siehe Tabelle unten in PDF hier): Die 30,9 Prozent in der amtlichen Regionalstatistik ergeben sich aus den genannten 5.300 betreuten Kindern im Alter von unter 3 Jahren und den 17.160 Kindern im Alter von unter drei Jahren Ende 2020 in der Stadt Bremen. (5.300 mal 100 dividiert durch 17.160) Die 21,0 Prozent des Statistischen Landesamtes Bremen ergeben sich aus den genannten 5.302 betreuten Kindern im Alter von unter 3 Jahren und den 25.252 betreuten Kindern im Alter vom unter 14 Jahren (5.302 mal 100 dividiert durch 25.252). Büro für absurde Statistik (BaSta), Bremen, 30. Juni 2022
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2022 (mit bremischen Städten)
- Details
(BIAJ) Juni 2022 (Stichtag 13.06.): 2,363 Millionen registrierte Arbeitslose - 251.000 (9,6 Prozent) weniger als im Juni 2021 – 201.000 (20,9 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 50.000 (3,0 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 180.000 (12,4 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 71.000 (6,1 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Juni 2021. (1) (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑12,9 Prozent im Saarland (SL) bis -5,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST). (Land Bremen: -7,5 Prozent; Stadt Bremen: -10,1 Prozent; Bremerhaven: +2,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,691 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 4,5 Prozent (174.000) weniger als im Juni 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑8,8 Prozent in Thüringen (TH) bis +1,1 Prozent in Bayern (BY). (2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2022 und Juni 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Juni 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220630 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9 - mit kleiner Korrektur auf Seite unten - unterstrichen - vom 29.07.2021)