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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juni 2022 und Bundeshaushalt 2022

Details
Erstellt: 21. Juli 2022

(BIAJ) Von Januar bis Juni 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 10,359 Milliarden Euro ausgegeben, 1,197 Milliarden Euro (10,4 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 20,551 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juli 2021 bis Juni 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro „für den Monat Juli“ (und nicht „für die Monate Januar bis Juni" und nich für die Monate "August bis Dezember“), die Ende Juni 2022 erfolgt ist bzw. hätte erfolgen müssen, führte (bisher) zu einem leichten Anstieg der 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes um 51 Millionen Euro im Juni 2022 (Ausgaben von Juni 2021 bis Mai 2022: 20,500 Milliarden Euro). (1) Im vom Bundeshaushalt 2022 sind 21,085 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (2). (Hinweis vom 19.08.2022: Zur Aktualisierung bis Ende Juli 2022 siehe "Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2022" hier)

Gemessen an den durchschnittlich 5,046 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juli 2021 bis Juni 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 339,37 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Juli 2020 bis Juni 2021, wurden für die durchschnittlich 5,404 Millionen RLB durchschnittlich 334,07 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 SGB II). (3)

2022 07 21 alg2 ausgaben 2015 bis 062022
 

(1) „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“)
(2) Der Bundeshaushalt 2022 wurde am 03.06.2022 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Bundehaushalt 2022 am 10. Juni 2022 zu. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 22. Juni 2022 (Teil I, Nr. 20) trat das Haushaltsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
(3) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2022

Details
Erstellt: 20. Juli 2022

(BIAJ) Von Januar bis Juni 2022 wurden insgesamt 97.249 Asylanträge gestellt, darunter 84.583 Erstanträge – 25.656 (43,5 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Juni 2021. 12.706 (15,0 Prozent) der 84.583 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Juni 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juni 2021: 12.830 bzw. 21,8 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2022 insgesamt 110.162 Asylanträge, darunter 93.652 Erstanträge. 53,5 Prozent (58.915) der 110.162 Entscheidungen von Januar bis Juni 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 20.778 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Juli 2021 bis Juni 2022, wurden vom BAMF 179.974 Asylanträge entschieden, darunter 149.446 Erstanträge. Von den 179.974 Entscheidungen in den 12 Monaten von Juli 2021 bis Juni 2022 waren 50,7 Prozent (91.207) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 38.518 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die nach Februar 2022 leicht gesunkene Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2022 insgesamt 105.521, 40.459 (62,2 Prozent) mehr als Ende Juni 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. Juli 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220720 (PDF: fünf Seiten)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


 

Jobcenter 2023: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick

Details
Erstellt: 15. Juli 2022

(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,200 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2023 - Haushaltsstelle 1101/685 11), 609 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2022. Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11 dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 600 Millionen Euro (wie im Bundeshaushalt 2022) in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2023 sind 5,050 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13 - 2022: 5,1014 Milliarden Euro).

Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (301 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2023 (im Vergleich zu 2022) voraussichtlich sein werden (3) und wie sich dies im Vergleich zur korrigierten (4) Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2022 (Stand 28.06.2022) darstellt - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)

Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2023 haben werden, ist noch nicht bekannt.

Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 15. Juli 2022 mit allen 405 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20220715_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20220715_2 (PDF: 8 Seiten)

Hinweis auf einen aktualisierten Ausblick vom 16. November 2022 (weiterhin vorläufig; Quelle: BMAS):
Jobcenter 2023: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- aktualisierter Ausblick: Download_BIAJ20221116

(1) Bundesministerium der Finanzen, 29. Juni 2022
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2023) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) Stand: 28. Juni 2022 - nach beschlossenem Bundeshaushalt 2022 Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 vom 01. Juli 2022; ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2022: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."
(4) nach beschlossenem Bundeshaushalt 2022 und erfolgter Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 vom 01. Juli 2022 (Veröffentlicht am Dienstag, 5. Juli 2022 - BAnz AT 05.07.2022 V1)


Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2021 - neu berechnet

Details
Erstellt: 09. Juli 2022

(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2021 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2021im Kreisvergleich von 40,1 Prozent in Gelsenkirchen und 33,3 Prozent in Bremerhaven bis 1,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,6 Prozent in Essen und 30,3 Prozent in Duisburg bis 10,1 Prozent in München und im Ländervergleich von 30,0 Prozent im Land Bremen bis 5,9 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 12,7 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,2 Prozent; Ostdeutschland 14,9 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,6 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 10,9 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2021, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2021) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2021 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juli 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220708 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.

Weiterlesen: Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2021 - neu berechnet

Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis Dezember 2021 - Bund und Länder

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Erstellt: 06. Juli 2022

(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Januar 2014 bis Dezember 2021 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 01.07.2022) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE14-21). Schleswig-Holstein (SH14-21), Hamburg (HH14-21), Niedersachsen (NI14-21), Land Bremen (HB14-21), Nordrhein-Westfalen (NW14-21), Hessen (HE14-21), Rheinland-Pfalz (RP14-21), Baden-Württemberg (BW14-21), Bayern (BY14-21), Saarland (SL14-21), Berlin (BE14-21), Brandenburg (BB14-21), Mecklenburg-Vorpommern (MV14-21), Sachsen (SN14-21), Sachsen-Anhalt (ST14-21), Thüringen (TH14-21).

15.01.2023: Bis Juni 2022 aktualisierte Datenblätter - siehe insbesondere die Veränderung der Anzahl und des Anteils der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden insgesamt und aus den Asylherkunftsländern am aktuellen Rand (Seite 3, Spalten 5 bis 7 und 12 bis 14): DE14-0622, SH14-062022, HH14-0622, NI14-0622, HB14-0622, NW14-0622, HE14-0622, RP14-062022, BW14-0622, BY14-0622, SL14-06222, BE14-0622, BB14-0622, MV14-0622, SN14-0622, ST2014-0622, TH14-0622 . (Tabelle mit Ende-Juni-Vergleich 2014 bis 2022 am 16.01.2023 unten angefügt)

Weiterlesen: Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis...

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