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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2022

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Erstellt: 19. August 2022

(BIAJ) Von Januar bis Juli 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 12,833 Milliarden Euro ausgegeben, 508 Millionen Euro (3,8 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,240 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro „für den Monat Juli“, die offensichtlich zum größten Teil nicht Ende Juni (§ 42 Absatz 1 SGB II) sondern erst im Juli 2022 erfolgt ist und gebucht wurde, führte, zusammen mit dem deutlichen Anstieg der Regelleistungsberechtigten im Juni und Juli 2022 (1), zu einem deutlichen Anstieg der 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes. (2) Im Bundeshaushalt 2022 sind 21,085 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (3).

Gemessen an den durchschnittlich 5,056 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 350,10 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von August 2020 bis Juli 2021, wurden für die durchschnittlich 5,379 Millionen RLB durchschnittlich 335,00 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 SGB II). (4)

2022 08 19 alg2 ausgaben 2015 bis 072022

(1) insbesondere aufgrund des Rechtskreiswechsels von Personen aus der Ukraine aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich des SGB II
(2) „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“)
(3) Der Bundeshaushalt 2022 wurde am 03.06.2022 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Bundehaushalt 2022 am 10. Juni 2022 zu. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 22. Juni 2022 (Teil I, Nr. 20) trat das Haushaltsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
(4) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)


Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin – Berichtsjahr 2020/21 und Vorjahre

Details
Erstellt: 19. August 2022

(BIAJ) Ein Blick auf ausgewählte Ergebnisse der Kombination der Statistik der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen mit der Beschäftigungsstatistik durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin – Berichtsjahr 2020/21 und Vorjahre“, BIAJ-Materialien vom 19.08.2022: Download: BIAJ_20220819, PDF 22 Seiten mit 14 BIAJ-Abbildungen und 15 Tabellen zum Beschäftigungsstatus): … 49,4 Prozent der bei Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen (w) und Bewerber (m) am Ende des Berichtsjahres 2019/20 (30.09.2020) waren 12 Monate nach Ende des Berichtsjahres in sozialversicherungspflichtiger Ausbildung (w 46,9 Prozent; m 50,9 Prozent) … 59,4 Prozent in Bayern (w 56,1 Prozent; m 61,6 Prozent) … 43,0 Prozent im Land Bremen (w 39,6 Prozent; m 45,2 Prozent) … 45,2 Prozent in Hamburg (w 42,4 Prozent; m 46,9 Prozent) … 33,4 Prozent in Berlin (w 32,1 Prozent; m 34,2 Prozent) ... (Datenstand der Statistik der BA: 28.07.2022).
Hinweis vom 16. August 2023: Siehe dazu auch die Aktualisierung bis zum Berichtsjahr 2021/22 (Datenstand 26.07.2023) hier.
2022 08 19 biaj abb 2 i aus biaj materialien vom 19082022


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2022

Details
Erstellt: 13. August 2022

(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die BIAJ-Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n

Von Januar bis Juli 2022 wurden insgesamt 113.171 Asylanträge gestellt, darunter 98.395 Erstanträge – 26.098 (36,1 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Juli 2021. 14.879 (15,1 Prozent) der 98.395 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Juli 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juli 2021: 15.244 bzw. 21,1 Prozent der Asylerstanträge)

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2022 insgesamt 130.688 Asylanträge, darunter 111.434 Erstanträge. 54,5 Prozent (71.255) der 130.688 Entscheidungen von Januar bis Juli 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 24.126 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von August 2021 bis Juli 2022, wurden vom BAMF 189.423 Asylanträge entschieden, darunter 158.527 Erstanträge. Von den 189.423 Entscheidungen in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 waren 51,7 Prozent (97.933) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 38.775 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.

2022 08 13 abbildung 3 aus biaj materialien vom 13082022

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. August 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220813 (wie Link unter "PDF-Download" in Vorbemerkung: PDF: fünf Seiten)


Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Juli 2022

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Erstellt: 12. August 2022

(BIAJ) Von August 2021 bis Juli 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 6,677 Milliarden Euro ausgegeben, davon 4,243 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 2,434 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)

Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben (12-Monatssumme) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 15 Monate um 25,230 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung) Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt sank im entsprechenden Zeitraum um 34,349 Milliarden Euro. (siehe hier)

Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,260 Milliarden Euro veranschlagt, davon 1,482 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 778 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“.

2022 08 13 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis juli 2022 biaj abb


Hinweis zu einigen BA-Informationen zum Kurzarbeitergeld:
1. „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“
2. „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“
3. „Corona-Krise: Kurzarbeitergeld für Unternehmen“
(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.

 Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)


 

BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis Juli 2022

Details
Erstellt: 12. August 2022

(BIAJ) Der negative Finanzierungssaldo (12-Monatssumme) im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sank bis Ende Juli 2022 auf 4,0 Milliarden Euro. In den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 standen den Einnahmen in Höhe von 37,1 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 41,1 Milliarden Euro gegenüber. 15 Monate zuvor, von Mai 2020 bis April 2021, betrug der negative Finanzierungssaldo 38,4 Milliarden Euro, sieben Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2021, noch 21,7 Milliarden Euro.

2022 08 13 ba haushalt einnahmen ausgaben finanzierungssaldo 2005 072022

Bis April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den bisher absolut höchsten Stand gestiegen: Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)

In den folgenden 15 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 34,3 Milliarden Euro auf 4,0 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022.* Die Ausgaben sanken um 31,5 Milliarden Euro auf 41,1 Milliarden Euro, darunter 6,7 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 25,2 Milliarden Euro weniger als 15 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen in im entsprechenden Zeitraum um 2,8 Milliarden Euro auf 37,1 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,9 Milliarden Euro.

Im BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.

Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung oben (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220813)
* Aufgrund der Rundungen auf 0,1 Milliarden Euro können im Folgenden kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere BIAJ
-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier


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