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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis März 2022

Details
Erstellt: 07. April 2022

(BIAJ) Von April 2021 bis März 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 14,345 Milliarden Euro ausgegeben, davon 8,703 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 5,641 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)

Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 11 Monate um 17,563 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,260 Milliarden Euro veranschlagt, davon 1,482 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 778 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. In der vom Verwaltungsrat am 12.11.2021 festgestellten BA-Haushalt (vor Verlängerung der „Sonderregelungen für die Kurzarbeit“; siehe Anmerkung unten) waren für diese Leistungen insgesamt „lediglich“ 1,710 Milliarden Euro veranschlagt.

2022 04 07 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis maerz 2022 biaj abb

Anmerkung: „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.“ (BA-Presseinfo Nr. 44 vom 16.12.2021) „Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. (BA-Presseinfo Nr. 14 vom 29. März 2022)
(1) Hier und im Folgenden können wg. der Rundung auf eine Million Euro kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)


BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis März 2022

Details
Erstellt: 06. April 2022

(BIAJ) Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)

In den folgenden 11 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 24,8 Milliarden Euro auf 13,6 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. Die Ausgaben sanken um 22,6 Milliarden Euro auf 50,0 Milliarden Euro, darunter 14,3 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 17,6 Milliarden Euro weniger als 11 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen im entsprechenden Zeitraum um 2,2 Milliarden Euro auf 36,4 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,2 Milliarden Euro.

Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.

Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung unten (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220406)

2022 04 06 ba haushalt einnahmen ausgaben finanzierungssaldo 2005 032022

 BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier


Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - Bund, Länder, Großstädte, Ruhrgebiet - 2011 bis 2021

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Erstellt: 02. April 2022

(BIAJ) Im Dezember 2021 lebten insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 12,8 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies waren 121.983 (6,5 Prozent) weniger als im Dezember 2011 bzw. 90.722 (4,9 Prozent) weniger als im Dezember 2020. Im Vorjahresvergleich (Dezember 2020 - Dezember 2021) reichten die Veränderungsraten in den Ländern von -8,4 Prozent in Thüringen (TH) bis ‑2,7 Prozent in Bremen (HB). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) reichte in den Ländern im Dezember 2021 von 6,0 Prozent in Bayern (BY) bis 30,4 Prozent im Land Bremen (HB). (vorläufig; siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1, 3 und 5)

Ein Blick auf die 15 Großstädte (GS) mit mehr als 400.000 EW (hier immer incl. Region Hannover) zeigt u.a.: In diesen 15 Großstädten lebten im Dezember 2021 nahezu 29,5 Prozent (520.220) der insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - zehn Jahre zuvor, im Dezember 2011, etwa 27,5 Prozent (519.547 der insgesamt 1,886 Millionen). Nur im übrigen Bundesgebiet ohne die 15 Großstädte (DEoGS) lebten im Dezember 2021 weniger Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften als zehn Jahr zuvor. (GS: +673; DEoGS: -122.656) Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung in diesen 15 Großstädten betrug 20,8 Prozent – im übrigen Bundesgebiet ohne diese Großstädte (DEoGS) 11,1 Prozent. In den 15 Großstädten reichte die SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 10,3 Prozent in München (M) bis 31,0 Prozent in Essen (E). (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 2, 4 und 6)

Ein ergänzender Blick auf das Ruhrgebiet (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1 bis 3 auf Seite 7 bis 9): Im Ruhrgebiet lebten im Dezember 2021 insgesamt 214.592 Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, 25,5 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen. In den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets reichte diese SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 14,4 Prozent im Landkreis Wesel bis 41,2 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. (NRW 12/2021: 17,6 Prozent; NRW ohne Ruhrgebiet: 14,6 Prozent)

Die insgesamt neun unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 02. April 2022 (davon drei zum Ruhrgebiet) finden Sie hier: Download_BIAJ20220402 (PDF, neun Seiten; Ruhrgebiet: Seite 7 bis 9)


Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2022 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. März 2022

(BIAJ) März 2022 (Stichtag 14.03.): 2,362 Millionen registrierte Arbeitslose - 465.000 (16,5 Prozent) weniger als im März 2021 – 341.000 (29,0 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 124.000 (7,5 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 273.000 (17,1 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 192.000 (15,6 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im März 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,9 Prozent in Bayern (BY) bis -11,8 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -13,2 Prozent; Bremerhaven: -6,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,579 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,0 Prozent (355.000) weniger als im März 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –11,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2022 und März 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. März 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220331 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)


Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich: Insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende - 30. Juni 2019, 2020 und 2021

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Erstellt: 26. März 2022

(BIAJ) Drei unkommentierte BIAJ-Tabellen mit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort, Wohnort), der Anzahl der (sozialversicherungspflichtig beschäftigten) Einpendler und Auspendler (insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende) und den differenzierten Einpendlerquoten und Auspendlerquoten am 30. Juni 2021 (oben), 30. Juni 2020 und 30. Juni 2019 (unten):

2022 03 26 einpendler auspendler sv beschaeftigte maenner frauen auszubildende 30 06 2021

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