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Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2021

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Erstellt: 14. April 2022

(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2021 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2021 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 und 2021 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2021 in den 15 Großstädten* von 6,0 Prozent in München (M) bis 18,6 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2021 durchschnittlich 12,8 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,1 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)

2022 04 14 biaj grossstaedte ranking sgb2 lb quoten 2006 2021

Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2021

Hartz IV: Neu festgestellte Sanktionen und neu sanktionierte ELB - Bund und Länder 2007 bis 2021

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Erstellt: 13. April 2022

(BIAJ) 2021 wurden von den Jobcentern insgesamt 193.729 Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen 130.960 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) neu festgestellt. (2020: 171.112 Sanktionen gegen 115.231 ELB; 2019: 806.811 Sanktionen gegen 366.237 ELB) Im Ländervergleich wurden 2021 lediglich in Hamburg weniger Sanktionen neu festgestellt als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 1) Und lediglich in Hamburg wurden in 2021 weniger ELB neu sanktioniert als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 2)
2021 wurden pro 100 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand 3,45 ELB neu sanktioniert (2020: 2,96; 2019: 9,41). (siehe BIAJ-Tabelle 3) Die rechnerische Mehrfachsanktionierung im Verlauf eines Jahres betrug 2021, wie 2020, 1,48. (1,48 neu festgestellte Sanktionen pro neu sanktioniertem ELB; 2019: 2,20) (siehe BIAJ-Tabelle 4)
Zur Entwicklung der Anzahl der neu festgestellten Sanktionen und der Anzahl der neu sanktionierten ELB im Bund und in den Ländern in den Jahren 2007 bis 2021 siehe die unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 13. April 2022 unten bzw. als PDF hier (Download_BIAJ13042022).

Weiterlesen: Hartz IV: Neu festgestellte Sanktionen und neu sanktionierte ELB - Bund und Länder 2007 bis 2021

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2022

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Erstellt: 12. April 2022

(BIAJ) Von Januar bis März 2022 wurden insgesamt 51.589 Asylanträge gestellt, darunter 44.908 Erstanträge – 16.913 (60,4 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis März 2021. 6.476 (14,4 Prozent) der 44.908 Asylerstanträge im ersten Quartal 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis März 2021: 6.260 bzw. 22,4 Prozent der Asylerstanträge)

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ersten Quartal 2022 insgesamt 51.054 Asylanträge, darunter 43.082 Erstanträge. 46,4 Prozent (23.678) der 51.054 Entscheidungen im ersten Quartal 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 10.819 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von April 2021 bis März 2022, wurden vom BAMF 157.655 Asylanträge entschieden, darunter 121.277 Erstanträge. Von den 157.655 Entscheidungen in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 waren 43,6 Prozent (68.799) „positive Entscheidungen“, darunter 35.527 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2022 insgesamt 116.299, 53.582 (85,4 Prozent) mehr als Ende März 2021.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. April 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220412 (PDF: fünf Seiten)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


 

Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2007-2021 – vorausberechnet und Ist

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Erstellt: 11. April 2022

(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) BIAJ-Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2007 bis 2021. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2021 standen den 31,120 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,119 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2021: 0,5180 (5.180 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2007 wurden für 2021 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,369 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,963 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2007 für 2021 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,6054 (6.054 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. April 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220411 (PDF: 4 Seiten)

Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.


Arbeitslosengeld: Arbeitslose Leistungsbeziehende 2007 bis 2021 - ein Ländervergleich

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Erstellt: 08. April 2022

(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2021 hatten durchschnittlich lediglich 28,7 Prozent der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – nach 27,7 Prozent in 2019 und 33,0 Prozent im ersten „Coronajahr“ 2020. Von den registrierten weiblichen Arbeitslosen hatten 2021 28,0 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 27,1 Prozent in 2019 und 31,8 Prozent in 2020. Von den registrierten männlichen Arbeitslosen hatten 2021 29,3 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 28,2 Prozent in 2019 und 34,0 Prozent in 2020.

Im Ländervergleich reichte der Anteil der Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) an den registrierten Arbeitslosen in 2021 von 43,9 Prozent in Bayern (weiblich: 43,0 Prozent; männlich: 44,6 Prozent) bis 17,0 Prozent im Land Bremen (weiblich: 16,1 Prozent; männlich: 17,8 Prozent).

Zur Entwicklung im Bund und in den Ländern von 2007 bis 2021 siehe die BIAJ-Materialien vom 08. April 2020: Download_BIAJ20220408 (PDF: 8 Seiten, darunter drei Tabellenseiten – Auszüge siehe unten)

Weiterlesen: Arbeitslosengeld: Arbeitslose Leistungsbeziehende 2007 bis 2021 - ein Ländervergleich

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