Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2022 (Stichtag 13.01.): 2,462 Millionen registrierte Arbeitslose - 439.000 (15,1 Prozent) weniger als im Januar 2021 – 396.000 (30,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 43.000 (2,7 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 262.000 (15,9 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 176.000 (14,0 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Januar 2021. (Rundungsdifferenz zu Veränderung insgesamt: 1.000; siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑20,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis -10,7 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -12,4 Prozent; Bremerhaven: -3,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,611 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 6,5 Prozent (251.000) weniger als im Januar 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –9,2 Prozent in Thüringen (TH) bis -5,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2022 und Januar 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 02. Februar 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220202 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Hartz IV: Bundesanteil an den SGB-II-Verwaltungskosten 2005 bis 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab der Bund insgesamt 5,857 Milliarden Euro für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ aus – 753 Millionen Euro mehr (1) als die im Bundeshaushalt 2021 für diesen Zweck veranschlagten 5,104 Milliarden Euro. Nicht enthalten in diesen Ausgaben des Bundes ist der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter. Gemessen an den durchschnittlich 2,832 Millionen Bedarfsgemeinschaften (BG) wurden 2021 für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten pro Monat 172,40 Euro pro BG ausgegeben. Zur Entwicklung der Ausgaben des Bundes für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) von 2005 bis 2021 siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle.
(1) Die Mehrausgaben werden durch Umschichtung von Bundesmitteln gedeckt, die im Bundeshaushalt 2021 für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Zweckbestimmung der Haushaltsstelle 1101-685 11) bzw. "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" veranschlagt waren. (Soll: 5,009 Milliarden Euro) Durch Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 wurden 400 Millionen Euro "bereits zu Jahresbeginn zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." (§ 1 Absatz 1, Satz 3 EinglMV 2021) Die Höhe der Ausgaben aller Jobcenter für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in 2021 sind dem BIAJ bei Redaktionsschluss (28.01.2022) nicht bekannt. Die Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") gaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit insgesamt 3,104 Milliarden Euro aus. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 19.01.2022 hier)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,748 Milliarden Euro ausgegeben – nahezu zwei Milliarden Euro (1,952 Mrd. Euro) weniger als das im Bundeshaushalt 2021 veranschlagte Soll in Höhe von 23,7 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Vergleich zum Vorjahr 2020 stiegen die Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld um nominal 5,3 Prozent (1,090 Milliarden Euro). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den sieben Monaten Von Juni bis Dezember 2021 wurde dann (nominal) nur noch 86 Millionen Euro (0,7 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis Dezember 2020. Die rechnerischen Ausgaben in diesen jeweils sieben Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 11,907 Milliarden Euro von Juni bis Dezember 2020, 11,993 Milliarden Euro von Juni bis Dezember 2021. (unterstrichene Monatsangabe wurde am 22.02.2022 korrigiert; versehentlich stand dort "bis November 2020")
Anmerkung zu den im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2022 vom 06.08.2021 veranschlagten 22,4 Milliarden Euro für "Arbeitslosengeld II und Sozialgeld": „Bürgergeld - Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), Seite 75) Wie sich dies im endgültigen Bundeshaushalt 2022 darstellen wird, ist z.Zt. noch nicht bekannt. Hinweise des BMAS zur „vorläufigen Haushaltsführung“ siehe hier.
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis 2021 (SGB II)
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 507,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben – (nominal) 23,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2020, aber immer noch 57,7 Millionen Euro weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
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(BIAJ) Im Dezember 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 977.290 Langzeitarbeitslose registriert – 279.969 (40,1 Prozent) mehr als im Dezember 2019 (!). Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, betrug im Dezember 2021 42,0 Prozent (von 2.329.529) nach 31,3 Prozent (von 2.227.159) im Dezember 2019 und 34,3 Prozent (von 2.707.242) im Dezember 2020.
In den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) lebten im Dezember 2021 insgesamt 268.387 (27,5 Prozent) der 977.290 registrierten Langzeitarbeitslosen, 98.441 (57,9 Prozent) mehr als im Dezember 2019 (!). Im Dezember 2019 lebten 24,4 Prozent (169.946 von 697.321) und im Dezember 2020 25,7 Prozent (239.044 von 928.893) der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte im Dezember 2021 17,4 Prozent (20.190 von 116.256) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,8 Prozent (248.197 von 861.034).
Nachrichtlich: Ende 2020 lebte 18,23 Prozent (15,160 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes (insgesamt 83,155 Millionen) in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover).
Zum Vergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Dezember in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zum Vergleich der Jahre 2019, 2020 und 2021 (jeweiliger Jahresdurchschnitt) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die zwei unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die PDF hier: BIAJ20220127_LZA.
Weiterlesen: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte