Arbeitslose 2009-2021: Bremens Anteil an den registrierten Arbeitslosen
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(BIAJ) 2021 wohnten im Land Bremen 1,503 Prozent (39.292) der durchschnittlich 2.613.489 registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland. (Anteil des Landes Bremen an der Bevölkerung im Bundesgebiet Ende 2020: 0,818 Prozent) Der Anteil des Landes Bremen an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Arbeitslosen, der nach 1,261 Prozent in 2013 (37.198 von 2.950.338 bei einem Anteil an der Bevölkerung von 0,813 Prozent Ende 2012) bis 2019 von Jahr zu Jahr auf 1,575 Prozent gestiegen war (35.702 von 2.266.720), sank in den beiden folgenden „Corona-Jahren“ auf 1,503 Prozent in 2021 (39.292 von 2.613.489).
Zur Entwicklung des Anteils des Landes Bremen an den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Arbeitslosen von 2009 bis 2021 siehe die BIAJ-Abbildung 1 von 2.
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) wohnten 2021 durchschnittlich 691.395 (26,5 Prozent) der in der Bundesrepublik Deutschland 2.613.489 registrierten Arbeitslosen. (1) 4,54 Prozent (31.369) der in den 15 Großstädten registrierten Arbeitslosen wohnten in der Stadt Bremen. (Anteil der Stadt Bremen an der Bevölkerung in den 15 Großstädten einschl. Region Hannover Ende 2020: 3,74 Prozent)
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2021 (Stichtag 13.12.): 2,330 Millionen registrierte Arbeitslose - 378.000 (14,0 Prozent) weniger als im Dezember 2020 – 362.000 (31,1 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 15.000 (1,0 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (Rundungsdifferenz 1000; siehe Tabellen 1, 2 und 3). 230.000 (15,1 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 148.000 (12,5 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Dezember 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑19,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis -11,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST). (Land Bremen: -11,4 Prozent; Stadt Bremen: -13,6 Prozent; Bremerhaven: -2,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,619 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 5,1 Prozent (193.000) weniger als im Dezember 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –7,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) und Thüringen (TH) bis -3,8 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2021 und Dezember 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 04. Januar 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220104 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2022: 1.725 Euro plus 138 Euro Urlaubsgeld
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BIAJ) Zum 1. Januar 2022 wurde der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.725,00 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 138,00 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld finden Sie in der am 03. Januar 2022 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2022
Betreff: Niederlande in der Destatis-Pressemitteilung Nr. N 008 vom 23. Februar 2022 - "Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2 257 Euro brutto im Monat"
In der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird u.a. auch der Mindestlohn von 1.725 Euro in den Niederlanden genannt. (siehe oben) Unerwähnt blieb das gesetzliche Mindesturlaubsgeld in Höhe von 8 Prozent des Mindestlohns (seit dem 01.01.2022 138 Euro im Monat), das in den Niederlanden gezahlt wird (gezahlt werden muss). Auf die Frage, ob es zum Mindesturlaubsgeld Informationen im Europa-Vergleich gäbe, teilte Destatis am 23.02.2022 mit: "Leider sind im Rahmen der amtlichen europäischen Statistik keine Informationen über Mindesturlaubsgeld vorhanden."
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis November 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2020 bis November 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,766 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis November 2021 wurde dann (nominal) lediglich 104 Millionen Euro (1,0 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis November 2020. Rechnerische Ausgaben in diesen jeweils sechs Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 10,437 Milliarden Euro von Juni bis November 2020, 10,541 Milliarden Euro von Juni bis November 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von Dezember 2020 bis November 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,766 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Höhe von 23,7 Milliarden Euro.
Anmerkung zu den im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2022 vom 06.08.2021 veranschlagten 22,4 Milliarden Euro für "Arbeitslosengeld II und Sozialgeld": „Bürgergeld - Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), Seite 75) Wie sich dies im endgültigen Bundeshaushalt 2022 darstellen wird, ist z.Zt. noch nicht bekannt. Hinweise des BMAS zur „vorläufigen Haushaltsführung 2022“ siehe hier.
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Zu den "Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete) sowie ergänzende Regelungen (Loseblattsammlung)" siehe "Weisung 202112026 vom 20.12.2021 – Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutzpaketen" hier2.
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis November 2021
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(BIAJ) Von Mai bis November 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 9,355 Milliarden Euro ausgegeben, 10,267 Milliarden Euro (52,3 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis November 2020: 19,623 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den sieben Monaten von Mai bis November 2021 um 10,267 Milliarden Euro auf 21,640 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2020 bis November 2021 - davon 12,961 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,679 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Im BA-Haushalt 2022* sind lediglich 1,710 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ veranschlagt, davon 1,168 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 542 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. Anmerkung: „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.“ (BA-Presseinfo Nr. 44 vom 16.12.2021)
* Stand: 12.11.2021 - noch nicht genehmigt durch Bundesregierung
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Weiterlesen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis November 2021