Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Oktober 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2020 bis Oktober 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,764 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis Oktober 2021 wurde dann (nominal) 102 Millionen Euro (1,2 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis Oktober 2020. Rechnerische Ausgaben in diesen jeweils fünf Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 8,757 Milliarden Euro von Juni bis Oktober 2020, 8,859 Milliarden Euro von Juni bis Oktober 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von November 2020 bis Oktober 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,764 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den Monaten November und Dezember 2021 insgesamt 5,086 Milliarden ausgegeben würde, 61,5 Prozent (1,936 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (3,150 Milliarden Euro).
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Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2020
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2020 weiter gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download und unten) In den BIAJ-Materialien vom 19. November 2021 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2020 entwickelt hat. Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2020 rechnerisch auf 521 Euro statt lediglich auf 432 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. November 2021 finden Sie hier: Download_BIAJ20211119_2 (PDF: eine Seite).*
* Aktualisierung bis 2021 hier.
Armutsgefährdungsquoten im Ländervergleich von 2005 bis zu den Erstergebnissen 2020
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle und zwei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten im Bund und in den Ländern von 2005 bis zu den Erstergebnissen (IT.NRW) im "besonderen Jahr" 2020 - mit der Bitte um Beachtung des Kleingedruckten unter der Tabelle und den Abbildungen: Download_BIAJ20211119 (PDF: zwei Seiten) und unten.
Hinweis vom 21.06.2022: Zur Aktualisierung bis zu den "Erstergebnissen" 2021 siehe hier.
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COVID-19: Vergleich der Anzahl intensivmedizinisch behandelter Fälle Erwachsener in der Bundesrepublik Deutschland und Bayern seit 20.03.2020
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Hinweis vom 19.01.2022: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "COVID-19 (Corona): Inzidenzen, Hospitalisierungsinzidenzen und intensivmedizinisch behandelte Fälle - Bund, Bremen, Hamburg, Berlin" mit aktuelleren (aktualisierten) Daten seit März 2020 hier2.
(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle Erwachsener in der Bundesrepublik Deutschland und in Bayern (20.03.2020 bis 17.11.2012, absolut und pro 100.000 EW). Siehe unten oder PDF-Download hier. (Anmerkung vom 01.01.2022: Ein aktualisierter Blick auf den Bestand - die Anzahl - der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle Erwachsener und Kinder in der Bundesrepublik Deutschland vom 20.03.2020 bis 04.01.2022 ist unten angefügt.)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2021
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2021 wurden 114.966 Asylerstanträge und 35.366 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 31.231 (37,3 Prozent) mehr Asylerstanträge und 21.792 (160,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Oktober 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 21.695 (18,9 Prozent) der von Januar bis Oktober 2021 gestellten 114.966 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober 2021 insgesamt 86.868 Asylerstanträge und 37.646 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
48.828 (39,2 Prozent) der insgesamt 124.514 Entscheidungen von Januar bis Oktober 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 26.206 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 47.725 (38,3 Prozent) der 124.514 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Oktober 2021 92.058, 45.493 (97,7 Prozent) mehr als im Oktober 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211112 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier