Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2022 (mit bremischen Städten)
- Details
(BIAJ) November 2022 (Stichtag 14.11.) Vorbemerkung: Der stärkste Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich wurde im November 2022 in den Ländern Thüringen (TH), Sachsen (SN), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen-Anhalt (ST) und Niedersachsen (NI) registriert. (Rang 16 bis Rang 12 im Negativ-Ranking der Veränderungsraten; Spalte 10 in Tabelle 1, Seite 3) n
2,434 Millionen registrierte Arbeitslose - 117.000 (5,0 Prozent) mehr als im November 2021 – 19.000 (2,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 136.000 (8,9 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 22.000 (1,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 95.000 (9,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im November 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑2,6 Prozent in Berlin (BE) bis +11,7 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +2,2 Prozent; Stadt Bremen: +1,1 Prozent; Bremerhaven: +6,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,804 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 5,3 Prozent (191.000) mehr als im November 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,5 Prozent in Berlin (BE) bis +14,4 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2022 und November 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. November 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20221130 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand in der Außenhandelsstatistik - TJ, Euro, ct/kWh - Jan 2021 bis Sep 2022
- Details
(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand von Januar 2021 bis September 2022 in der Außenhandelsstatistik (Statistisches Bundesamt).
Kurzer Lesehinweis unter der BIAJ-Tabelle (mit im Text teilweise gerundeten Daten - Tabelle ohne Lesehinweis - PDF - hier):
Hinweis vom 19.12.2022: Bis Oktober 2022 aktualisiert und ergänzt hier: BIAJ_20221219
Bundeshaushalt 2023: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - mit Vergleich zu Soll 2022 und Soll und Ist 2021
- Details
(BIAJ) Ein tabellarischer Blick auf die Titelgruppe 01 ("Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende") in Kapitel 1101 ("Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen") im Bundeshaushalt 2023 nach zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag vom 22. bis 25. November 2022 - mit einem Vergleich des ersten "Bürgergeld"-Haushhaltsjahres (2023) zum Soll 2022 und Soll und Ist 2021 (Lesehinweis: "Haushaltsvermerke 2023 - insbesondere die fett hervorgehobenen - und Erläuterungen (unten) beachten! Und Ist-Soll-Vergleich 2021 in Spalte 3!"): (siehe BIAJ-Tabelle unten oder einseitige PDF hier: Download_BIAJ20221125)
EUROSTAT: Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen in der Bundesrepublik Deutschland 2021
- Details
(BIAJ) Die unten stehende BIAJ-Tabelle auf Basis von EUROSTAT-Daten zur "Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen" von Menschen in Privathaushalten in der Bundesrepublik Deutschland 2021 und zur "Armut oder sozialen Ausgrenzung" 2021 (Stand 16. November 2022) zeigt: Sozialleistungen (Renten und andere Sozialleistungen) mindern die "Armutsgefährdung" (Armut) - gemessen an 60 Prozent des „medianen Äquivalenzeinkommens“ nach Sozialleistungen („Armutsgefährdungsgrenze“*) - von 43,5 Prozent (35,8 Millionen Menschen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz) vor Sozialleistungen und vor Renten auf 26,6 Prozent (21,9 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen (ohne Renten) und 15,8 Prozent (13,0 Millionen Menschen) nach Sozialleistungen und Renten. Von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ waren nach Sozialleistungen und Renten (!) 17,0 Millionen Menschen (20,7 Prozent) bedroht. (differenziert nach weiblich/männlich siehe BIAJ-Tabelle unten)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Oktober 2022
- Details
(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 18,706 Milliarden Euro ausgegeben, 92 Millionen Euro (0,5 Prozent) mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die steigende 12-Monatssumme der Ausgaben betrug von November 2021 bis Oktober 2022 insgesamt 21,840 Milliarden Euro. Sie lag damit 755 Millionen Euro über dem Haushaltssoll 2022. (Soll 2022: 21,085 Milliarden Euro; Ist 2021: 21,748 Milliarden Euro)
Gemessen an den durchschnittlich 5,129 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) monatlich durchschnittlich 354,87 Euro pro RLB ausgegeben. (2) Ein Jahr zuvor, von November 2020 bis Oktober 2021, wurden für die durchschnittlich 5,304 Millionen RLB durchschnittlich 341,90 Euro pro Monat ausgegeben. (3) (2021: 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB)

(1) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
Anmerkung: Dies gilt seit dem 01.01.2019 und damit auch für alle vorangegangenen BIAJ-Informationen zu den Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben.
(2) Einschließlich der „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“
(3) Einschließlich der Einmalzahlung 2021: „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema "Finanzierung SGB II (Hartz IV)": hier.