biaj.de
Aktuelle Zahlen und Kommentare zu Arbeitsmarkt, Sozialen Fragen und Jugendberufshilfe
Navigation an/aus

Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Authentifizierung, Navigation und andere Funktionen zu verwalten. Sie entscheiden, ob wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern dürfen - mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Datenschutzerklärung

Sie haben verboten, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

Sie haben erlaubt, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

  • Startseite/Aktuelles
  • Archiv Kurzmitteilungen
  • Archiv Materialien
  • Erweiterte Suche
  • Büro für absurde Statistik (BaSta)
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite

SGB II-Eingliederungstitel 2021: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2021

Details
Erstellt: 26. Oktober 2021

(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2021 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“) zusammen 50,228 Millionen Euro ausgegeben, 5,345 Millionen Euro weniger als von Januar bis September 2020. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 12,122 Millionen Euro ausgegeben, 585.000 Euro weniger als von Januar bis September 2020. (1)

Zu den für das Haushaltsjahr 2021 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis September 2021 (und 2020) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“ und den positiven bzw. negativen Ausgaben bzw. Rückzahlungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) siehe die BIAJ-Materialien vom 26. Oktober 2021: Download_BIAJ20211026 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
(1) Die Ausagben Ausgaben von Januar bis September 2020 einschließlich der Ausgaben für die Ausfinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen (Jobcenter Bremen Stadt: 71.000 Euro; Jobcenter Bremerhaven: 2.000 Euro).


§ 16i (und § 16e) SGB II: Was wurde aus der „Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen“ im Koalitionsvertrag 2018?

Details
Erstellt: 25. Oktober 2021

(BIAJ) Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode wurde zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt … sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt“ vereinbart: „Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150 000 Menschen vor.“ Ein Blick zurück am Ende der 19. Legislaturperiode auf den § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") und zudem den § 16e SGB II ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"): BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Oktober 2021 - Download_20211025 (PDF: eine Text- und zwei Tabellenseiten mit Bundes- und Länderdaten; wie immer auf der BIAJ-Seite: kostenfrei)

Auszug: "Fazit: Selbst dann, wenn die Maßnahmen gemäß § 16i und § 16e SGB II zusammen betrachtet werden, liegt der maximal erreichte Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse (55.075 im Dezember 2020) weit unter der im Koalitionsver­trag von CDU, CSU und SPD (“Ein neuer Aufbruch für Europa - Eine neue Dynamik für Deutschland - Ein neuer Zusammen­halt für unser Land“) genannten „Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen“. Die Lesart der Bundesregierung: „Die im Koalitionsvertrag genannte Zielmarke einer Beteiligung von „bis zu 150.000“ Menschen bezieht sich daher nicht allein auf die beiden neuen Instrumente des Teilhabechancengesetzes, sondern vielmehr auf den Fortschritt beim Abbau von Lang­zeitarbeitslosigkeit im SGB II.“ (1)" (2)
(1) Deutscher Bundestag, Drucksache 19/18554 vom 09.04.2020, Seite 2 („Vorbemerkung der Bundesregierung“), Antwort der Bundesregierung (BMAS) auf eine Kleine Anfrage der FDP (Hervorhebung durch BIAJ)
(2) Dezember 2018 – vor Inkrafttreten von § 16i und § 16e SGB II: 676.919 im Rechtskreis SGB II registrierte Langzeitarbeitslose; September 2021: 899.572 im Rechtskreis SGB II registrierte Langzeitarbeitslose.


CureVac, Impfstoff, KfW, EU und Ampel-Sondierung

Details
Erstellt: 23. Oktober 2021

(BIAJ) Ein fragender Blick in und um die dpa-AFX-Meldung "Curevac zieht ersten Covid-Impfstoff aus Zulassungsverfahren" (12.10.2021): CureVac N.V. ("a Dutch public company"), Impfstoff (CVnCoV), KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem 16,01-Prozent-Anteil an CureVac N.V.), EU (und Europäische Kommission - "upfront-payment(s)") und ein Ergebnis der "Ampel-Sondierung" (SPD/GRÜNE/FDP - KfW "als Innovations- und Investitionsagentur") (19.10.2021) ... mit einem bis zum 22.10.2021 aktualisierten Blick auf die bisherigen Kurshistorien (Aktienkurse Börse Frankfurt am Main) von CureVac N.V. und BioNTech SE (ADR): Download_20211023 (PDF; eine Seite)
Ergänzender Hinweis: Eine "Geschwärzte Abnahmevereinbarung" zwischen CureVac und EU-Kommission vom 19.11.2020 finden Sie hier. Siehe dazu auch hier: "Am 19. November 2020 trat der zwischen CureVac und der Kommission im Namen der EU-Mitgliedstaaten ausgehandelte Vertrag in Kraft. Die vereinbarte Abnahmegarantie sieht einen ersten Ankauf im Namen aller EU-Mitgliedstaaten von 225 Millionen Impfdosen mit der Option auf Bestellung von bis zu 180 Millionen weiteren Dosen vor, sobald Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs erwiesen sind. CureVac, ein europäisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland, hat am 6. Juli 2020 eine Darlehensvereinbarung über 75 Mio. EUR mit der Europäischen Investitionsbank unterzeichnet, um die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen in großem Maßstab zu ermöglichen. Mit Zustimmung von CureVac hat die Kommission die Abnahmegarantie mit Schwärzungen veröffentlicht." (https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/public-health/eu-vaccines-strategy_de#ziele-der-strategie)

Anhang: Ein am 22.01.2023 erneut aktualisierter Blick auf die Aktienkurse von CureVac N.V. und BioNTech SE (ADR):

Weiterlesen: CureVac, Impfstoff, KfW, EU und Ampel-Sondierung

Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis September 2021

Details
Erstellt: 21. Oktober 2021

(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2020 bis September 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,786 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis September 2021 wurde dann 124 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis September 2020. Rechnerische Ausgaben in vier Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 7,059 Milliarden Euro von Juni bis September 2020, 7,183 Milliarden Euro von Juni bis September 2021.

2021 10 21 alg2 ausgaben bis september 2021

Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von Oktober 2020 bis September 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,786 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den drei Monaten von Oktober bis Dezember 2021 insgesamt 6,762 Milliarden ausgegeben würde, 39,5 Prozent (1,914 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (4,848 Milliarden Euro).

(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)


Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2021 – Bund und Länder

Details
Erstellt: 12. Oktober 2021

(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2021 insgesamt 2,367 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (einschließlich von 134,2 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 2,233 Milliarden Euro (58,5 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,817 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2021 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").

2021 10 12 biaj tab 1 aus sgb2 ausgaben leistungen eingliederung 01 09 2020 2021.pdf

Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2020 und 2021 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 12. Oktober 2021: Download_BIAJ20211012 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)


  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • ...
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104
  • ...
SGB II (Hartz IV) Bund Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit) Bremen (Land) Länder Finanzierung (SGB II) Bremen (Stadt) Bremerhaven Frauen Männer Jugendliche SGB III BAMF (Migration Flüchtlinge Asyl) Kommunen (Kreise) Finanzierung (SGB III) Kinder Berufsausbildung Bürgergeld (Hartz IV) BaSta Rente

  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über das Institut - Kontakt

Nach oben

© 2025 biaj.de