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COVID-19: Impfquote und Sieben-Tage-Inzidenz im Bundesländervergleich - 09.09.2021

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Erstellt: 13. September 2021

(BaSta) Eine unkommentierte BaSta-Abbildung mit einem fragenden Blick auf Impfquoten ("vollständig geimpft") und Sieben-Tage-Inzidenz (an das RKI gemeldete COVID-19-Fälle pro 100.000 EW) in den 16 Bundesländern - die fünf ostdeutschen Flächenländer (BB, MV, SN, ST und TH), die 10 westdeutschen Länder (BW, BY, HB, HH, HE, NI, NW, RP, SL und SH) und Berlin (BE):

2021 09 11 covid 19 impfquoten und sieben tage inzidenzen bundeslaender vergleich 09092021 basta abb

BIAJ-Veröffentlichungshinweis: COVID-19: Materialien zu den „unechten Impfquoten“ in Bremen (hier)


Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis August 2021

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Erstellt: 08. September 2021

(BIAJ) Von Mai bis August 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 7,344 Milliarden Euro ausgegeben, 6,518 Milliarden Euro (47,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis August 2020: 13,861 Milliarden Euro).

Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den vier Monaten von Mai bis August 2021 um 6,518 Milliarden Euro auf 25,389 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom September 2020 bis August 2021 - davon 15,040 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 10,350 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

2021 09 08 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis august 2021 biaj abb

Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)


Jobcenter 2022: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick

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Erstellt: 06. September 2021

(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,809 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2022), 200 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2021. Gemäß Erläuterung dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 400 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2022 sind 5,1014 Milliarden Euro veranschlagt (2021: 5,1039 Milliarden Euro).

Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (302 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2022 (im Vergleich zu 2021) voraussichtlich sein werden (3) - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)

Welchen Einfluss die Bundestagswahl am 26. September 2021 und die danach folgenden parlamentarischen Beratungen auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2022 haben werden, ist noch nicht bekannt.

Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 07. September 2021 mit allen 406 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20210907_1 (PDF: 8 Seiten; aktualisiert am 08.09.2021: Spalten 2, 3 und 6 bis 8)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20210907_2 (PDF: 8 Seiten)

(1) Deutscher Bundestag, Drucksache 19/31500 vom 06.08.2021
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2022) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2021: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."


Hartz IV (SGB II): Bundesregierung verabschiedet sich mit Mittelkürzung und realer Leistungskürzung

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Erstellt: 06. September 2021

(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 („Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.“) (1) sind für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ insgesamt 42,4 Milliarden Euro veranschlagt (Soll), 2,6 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2021 (Soll 2021: 45,0 Milliarden Euro).
Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ wurden 200 Millionen Euro weniger, für die „Beteiligung des Bundes an Leistungen für Unterkunft und Heizung“ (einschließlich der „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ nach § 28 SGB II) wurden 1,1 Milliarden Euro weniger, und für das „Arbeitslosengeld II“ (einschließlich Sozialgeld) wurden 1,3 Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2021. (siehe BIAJ-Tabelle)

2021 09 06 grundsicherung fuer arbeitsuchende entwurf bundeshaushalt 2022 biaj tabelle

Mit der von der scheidenden Bundesregierung geplanten Kürzung des Solls für das „Arbeitslosengeld II“ (und Sozialgeld) einher geht der „Entwurf“ einer realen Leistungskürzung für alle nach dem SGB II Leistungsberechtigten Kinder, Jugendliche und Erwachsenen. § 1 der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022“ (2) lautet: „Die Regelbedarfsstufen nach § 8 Absatz 1 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 0,76 Prozent erhöht und die Ergebnisse nach § 28 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf volle Euro gerundet.“ Um „0,76 Prozent erhöht“ und dann auf „volle“ drei Euro mehr (pro Monat) in den „Regelbedarfsstufen“ 1 bis 4 bzw. „volle“ zwei Euro mehr (pro Monat) in den Regelbedarfsstufen 5 und 6 gerundet. (3) Ein Armutszeugnis der scheidenden Bundesregierung. Ob sich nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 zumindest etwas an dieser realen Leistungskürzung (4) ändert, ist dem BIAJ nicht bekannt. (BIAJ, 06.09.2021)

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Hospitalisierungs-Inzidenz (Hospitalisierungsrate) COVID-19 - drei BIAJ-Abbildungen

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Erstellt: 03. September 2021

Eingefügt am 02.01.2022: Ein Blick auf die jüngste Entwicklung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Bund und den Bundesländern - seit dem 01.07.2021 fixiert bis 02.01.2022 (heute) und adjustiert bis 30.12.2021: Download_20220102 (PDF: drei Seiten)


Eingefügt am 06.12.2021 und u.a. Abb. 1 und 2 am 15.01.2022 aktualisiert (BIAJ-Abbildungen mit der "fixierten" und "adjustierten" Hospitalisierungsinzidenz seit dem 01.07.2021 in der Bundesrepublik Deutschland, im Land Bremen, in Sachsen und in Bayern - nachrichtlich:intensivmedizinisch behandelte COVID-19-Fälle pro 100.000 EW. In ergänzter Abb. 1b zudem "ITS-Erstaufnahmen von COVID-Fällen".)

2022 01 15 deu 7 tage hospitalisierungsinzidenz fixiert adjustiert nachrichtlich intensiv

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