COVID-19 und EURO 2020 in Ungarn: Inzidenzen vor und nach den Spielen in Budapest
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(BaSta) Wie hat sich die 7-Tage-Inzidenz (COVID-19) vor, während und nach der EURO 2020 (11. Juni bis 11. Juli 2021) und den drei Gruppenspielen und einem Viertelfinale in der voll besetzten Puskás Aréna in Budapest entwickelt - in Ungarn (siehe BaSta-Abbildung 1) und in den Ländern, deren Mannschaften in Budapest gespielt haben (Portugal, Frankreich, Niederlande und Tschechien) (siehe BaSta-Abbildung 2)? Bis zu den Spielen in Budapest am 15., 19., 23. und 27 Juni 2021 zeigten viele Medien ein besonderes Interesse an der 100-prozentigen Auslastung der Zuschauerkapazität. Nach den Spielen in Budapest scheint dieses Medien-Interesse nicht mehr zu bestehen - trotz einer Entwicklung der (auf Basis amtlicher Fallzahlen ermittelter) 7-Tage-Inzidenzen (pro 100.000 EW), die zu vielen Fragen und anregen könnte und sollte.
BaSta-Anmerkung: Dass ausgerechnet in den Niederlanden (NLD), dessen "Elftal" das überraschendste und enttäuschende Ergebnis in Budapest erzielte (0:2-Niederlage gegen Tschechien im Viertelfinale), die 7-Tage-Inzidenz von etwa 25 in den 7 Tagen vor dem Spieltag in den drei folgenden Wochen auf über 400 anstieg (ganz anders als in Tschechien), ist sicher ein Zufall. (siehe Abbildung 2) (Bremen, 03.08.2021)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juli 2021 (Stichtag 13.07.): 2,590 Millionen registrierte Arbeitslose - 320.000 (11,0 Prozent) weniger als im Juli 2020 – 302.000 weniger bei den Agenturen für Arbeit und 17.000 weniger bei den Jobcentern.* (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 205.000 (12,6 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 114.000 (9,0 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Juli 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -15,5 Prozent in Bayern (BY) bis -6,7 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -10,7 Prozent; Stadt Bremen: -10,4 Prozent; Bremerhaven: -11,9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,855 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,8 Prozent (152.000) weniger als im Juli 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑8,6 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis -1,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2021 und Juli 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Juli 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210729 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzender Hinweis: Zu den Veränderungen der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Vergleich Juli 2019, Juli 2020 und Juli 2021 siehe auch die BIAJ-Materialien „Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juli 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte“ hier.
* Kleinere Rundungsdifferenzen wg. Rundung auf 1.000 möglich.
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juli 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
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(BIAJ) Im Juli 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.051.325 Langzeitarbeitslose registriert – 214.717 mehr als im Juli 2020 bzw. 330.193 mehr als im Juli 2019. Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, betrug im Juli 2021 40,6 Prozent – der höchste Anteil nach Oktober 2008. (Juli 2019: 31,7 Prozent; Mai 2020: 27,7 Prozent; Juli 2020: 28,7 Prozent)
Im Juli 2021 lebten 27,24 Prozent (286.428) der 1.051.325 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 18,86 Prozent (25.857 von 137.105) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,50 Prozent (260.571 von 914.220).
Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Juli 2021 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die zwei unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die PDF (zwei Seiten) hier: BIAJ20210729. (Spaltenbeschriftung in Tab. 2 vor Spalte 8 am 30.08.2021 korrigiert)
Weiterlesen: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juli 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2020
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(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht und Alter) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 401 Kreisen in 2020 (mit gesondertem Großstadtvergleich). Von Wolfsburg (5.067 Euro) bis zum Erzgebirgskreis (2.407 Euro) im Vergleich der Kreise als Arbeitsort (Männer: von 5.684 Euro in der Stadt Erlangen bis 2.414 Euro im Landkreis Görlitz – Frauen: von 4.422 Euro in der Stadt Wolfsburg bis 2.183 Euro im Saale-Orla-Kreis) und von Wolfsburg (4.599 Euro) bis Görlitz (2.533 Euro) im Vergleich der Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Seite 6 bis 18; sortiert nach mittlerem Bruttomonatsentgelt Wohnortvergleich in Spalte 17) Datengrundlage: Die Entgeltstatistik 2020 der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Das „mittlere sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) stieg im (ersten) „Corona-Jahr“ 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 von 3.401 Euro (31.12.2019) um nominal 26 Euro (0,8 Prozent) auf 3.427 Euro (31.12.2020). Der Anstieg lag deutlich unter dem Anstieg von 97 Euro (2,9 Prozent), der für das Vorjahr 2019 ermittelt wurde. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Seite 19, Spalten 1 bis 8).
Beim Vorjahresvergleich ist zu beachten: Die „Kerngruppe“ mit Entgeltangabe umfasste 2020 insgesamt 21.452.043 Vollzeitbeschäftigte, 102.899 weniger als 2019. In den Entgeltklassen mit einem Bruttomonatsentgelt bis 3.400 Euro (in etwa das mittlere Bruttomonatsentgelt 2019) ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten mit Entgeltangabe 2020 um 196.858 gesunken. In den Entgeltklassen mit einem Bruttomonatsentgelt von über 3.400 Euro ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten mit Entgeltangabe im Vorjahresvergleich um 93.959 gestiegen (allein um 53.425 in der Entgeltklasse 6.100 Euro und mehr).
Die BIAJ-Materialien vom 23. Juli 2021 finden Sie hier (wie alle BIAJ-Downloads kostenfrei): Download_BIAJ20210722 (PDF: vier Text- und 25 Tabellenseiten)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juni 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2020 bis Juni 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,664 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Im Juni 2021 wurde dann nur geringfügig mehr ausgegeben als im Juni 2020. Rechnerisch (aus gerundeten Abrechnungsdaten): zwei Millionen Euro mehr - 1,799 Milliarden Euro im Juni 2020, 1,801 Milliarden Euro im Juni 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von Juli 2020 bis Juni 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,664 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn im zweiten Halbjahr 2021 insgesamt 12,144 Milliarden ausgegeben würde, 20,1 Prozent (2,036 Milliarden Euro) mehr als im zweiten Halbjahr 2020 (10,108 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2)