Insolvenzgeld-Ausgaben 2021: 1,1 Milliarden Euro weniger als im BA-Haushalt veranschlagt
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) 492,6 Millionen Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld (§§ 165 - 171, 175 SGB III) aus (Ist) – über 1,1 Milliarden Euro (69,2 Prozent) weniger als die veranschlagten 1,600 Milliarden Euro (Soll). Ein Rückblick zeigt: Weniger wurde zuletzt im Haushaltsjahr 1992 (!) für das damalige „Konkursausfallgeld“ (§§ 141a ff. AFG) von der damaligen „Bundesanstalt für Arbeit“ ausgegeben, 642,476 Millionen DM (!) (328,498 Millionen Euro).
Bei Aufstellung des BA-Haushalt 2021 („Beitragshaushalt SGB III“) wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf die genannten 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021) (siehe BIAJ-Abbildung unten - und die am 13.11.2022 angefügte BIAJ-Abbildung mit einem Blick auf die Entwicklung bis Oktober 2022 ganz unten) (Hinweis vom 16.04.2023: aktualisiert bis März 2023 hier.)

COVID-19 (Corona): Inzidenzen, Hospitalisierungsinzidenzen und intensivmedizinisch behandelte Fälle - Bund, Bremen, Hamburg, Berlin
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(BIAJ) Diverse unkommentierte BIAJ-Abbildungen (u.a.) zur Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz der dem RKI (Robert Koch Institut) gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 EW, der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 EW und der am jeweiligen Berichtstag intensivmedizinisch behandeten COVID-19-Fälle (Erwachsener) im Bundesgebiet und in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin seit März 2020. Die BIAJ-Abbildungen werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt.


Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Dezember 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,460 Milliarden Euro ausgegeben, nach 20,617 Milliarden Euro im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Dezember 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 20,217 Milliarden Euro ausgegeben, davon 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (2020: insgesamt 22,068 Milliarden Euro) Im BA-Haushalt 2021 waren für diese Ausgaben 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Bis Ende April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ auf 31,907 Milliarden (von Mai 2020 bis April 2021) gestiegen, das bisherige 12-Monats-Maximum. Von Mai bis Dezember 2021 sanken diese Ausgaben um 11,690 Milliarden Euro. M.a.W., in den letzten acht Monaten 2021 wurden insgesamt 11,690 Milliarden Euro weniger für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis Dezember 2020). (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

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BA-Defizit 2021: 21,7 Milliarden Euro - Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis 2021
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(BIAJ) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab 2021 im Rechtskreis SGB III ("Beitragshaushalt") insgesamt 57,6 Milliarden Euro aus. (2020: 61,0 Milliarden Euro; 2019: 33,2 Milliarden Euro) Diesen Ausgaben standen in 2021 Einnahmen in Höhe von insgesamt 35,8 Milliarden Euro gegenüber. (2020: 33,7 Milliarden Euro; 2019: 35,3 Milliarden Euro) Der Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) an den Einnahmen in 2021: 29,6 Milliarden Euro. (2020: 28,2 Milliarden Euro; 2019: 29,9 Milliarden Euro).
Der negative Finanzierungssaldo (Defizit), der sich aus den Einnahmen und Ausgaben in 2021 ergibt: 21,7 Milliarden Euro. (Finanzierungssaldo 2020: ‑27,3 Milliarden Euro; 2019: +2,1 Milliarden Euro; zur Erinnerung 2009: ‑13,8 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: BIAJ20220114, eine Seite DIN A4 quer)
