BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2021
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2021 wurden 47.067 Asylerstanträge und 20.579 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 5.181 (12,4 Prozent) mehr Asylerstanträge und 14.147 (219,9 Prozent) (!) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Mai 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 10.480 (22,3 Prozent) der von Januar bis Mai 2021 gestellten 47.067 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2021 insgesamt 43.672 Asylerstanträge und 26.399 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
22.781 (32,5 Prozent) der insgesamt 70.071 Entscheidungen von Januar bis Mai 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 11.760 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 32.575 (46,5 Prozent) der 70.071 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 79,1 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Mai 2021 60.425, 2.324 (4,0 Prozent) mehr als ein Monat zuvor.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210608 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
ECDC-Teststatistik und DFB-Testspiel gegen Dänemark in Österreich (BaSta-Sonderausgabe)
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(BaSta) Eine BaSta-Sonderausgabe der erneut aktualisierten BIAJ-Abbildung "Gemeldete COVID-19-Testungen in einer Kalenderwoche pro 100.000 EW - Bundesrepublik Deutschland (DEU), Dänemark (DNK), Österreich (AUT)". Anlass (u.a.): Testspiel* Deutschland-Dänemark in Österrreich am (heutigen) 02.06.2021.
* Fußball (Männer) - vor der am 11.06.2021 beginnenden Europameisterschaft (DFB-Mannschaft bisher dreimal Titelträger - 1972, 1980 und 1996 - und ... jedesmal wurde beim Titelträger ein Kanzler abgelöst: Brandt, Schmidt, Kohl. 2021: Ablösung der Kanzlerin steht ziemlich fest - Titelgewinn noch nicht ganz! (BaSta)
Anhang vom 11.09.2021: aktualisierter Blick auf Dänemark
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2021 (Stichtag 12.05.): 2,687 Millionen registrierte Arbeitslose - 126.000 (4,5 Prozent) weniger als im Mai 2020 – 152.000 weniger (!) bei den Agenturen für Arbeit und 26.000 mehr (!) bei den Jobcentern (!). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 92.000 (5,8 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 34.000 (2,8 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Mai 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -9,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +1,9 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -3,9 Prozent; Stadt Bremen: -2,6 Prozent; Bremerhaven: -8,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,924 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,4 Prozent (97.000) weniger als im Mai 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑7,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +0,1 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2021 und Mai 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Juni 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210601 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzender Hinweis: Zum überdurchschnittlich starken Anstieg der registrierten Langzeitarbeitslosen von Mai 2020 bis Mai 2021 im Bund und in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) siehe hier. Bei einem Rückgang der registrierten Arbeitslosigkeit um 126.000 (4,5 Prozent; siehe oben) stieg die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen um 285.000 (36,6 Prozent - in den 15 Großstädten um 49,5 Prozent).
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Mai 2021: Bund und Großstädte im Vorjahresvergleich
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(BIAJ) Im Mai 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.064.782 Langzeitarbeitslose registriert – 36,6 Prozent (285.121) mehr als im Mai 2020 – bei einem Rückgang der registrierten Arbeitslosigkeit insgesamt um 125.795 (4,5 Prozent) auf 2.687.191. Überdurchschnittlich stark stieg in diesem Zeitraum die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten (mit mehr als 400.000 EW; incl. Region Hannover): Während die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen im Bundesgebiet ohne diese 15 Großstädte um 32,3 Prozent stieg, stieg sie in den 15 Großstädten um 49,5 Prozent.
Im Mai 2021 lebten 26,91 Prozent (286.541) der 1.064.782 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 19,27 Prozent (27.407 von 142.196) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,09 Prozent (259.134 von 922.586).
Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Mai 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten oder die PDF-Seite hier: BIAJ20210601.
Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2017 - 12/2020
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(BIAJ) Im Dezember 2020 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.187,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (605,30 Euro pro Person in diesen 2,854 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 5,597 Millionen Menschen).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.026,80 Euro in Leipzig (L) bis 1.385,90 Euro in München (M). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von insgesamt durchschnittlich 340,20 Euro verblieb im Dezember 2020 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 846,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (431,80 Euro pro Person).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft von 736,30 Euro in Leipzig (darunter 332,40 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 977,10 Euro in München (darunter 583,00 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4, 6 und 7, Seite 7, 9 und 10)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 28. Mai 2021 finden sie hier: Download_BIAJ20210528 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)