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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld – nahezu 30 Milliarden Euro in 12 Monaten (April 2020 - März 2021)

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Erstellt: 09. April 2021

(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2020 bis März 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 29,6 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – davon 17,0 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 12,6 Milliarden Euro für die am 25. März 2020 rückwirkend zum 01. März 2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und Saison-Kug), die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind. Ein Jahr zuvor, von April 2019 bis März 2020 wurden von der BA 211,5 Millionen Euro für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ausgegeben. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

2021 04 08 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis maerz 2021 biaj abb

In den ersten drei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2021 wurden für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" (einschließlich der SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug) insgesamt 7,643 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 4,520 Milliarden Euro für "konjunkturelles Kurzarbeitergeld" (Kug). Das heißt: Im ersten Quartal 2021 (etwa 24,7 Prozent der 365 Kalendertage) wurde bereits 1,6 Milliarden Euro mehr für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben als die im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 6,050 Milliarden Euro. Ende Februar 2021 berichtete u.a. das Handelsblatt: "Insgesamt plant die BA für Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialbeiträge an die Arbeitgeber nun rund zwölf Milliarden Euro ein." (Online, 26.02.2021)

Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt 2021 - veranschlagt etwa 9,65 Milliarden Euro - betrug Ende März 10,03 Milliarden Euro. Für den Ausgleich des im BA-Haushalt 2021 erwarteten Finanzierungssaldos sind neben Entnahmen aus den Rücklagen auch ein Bundeszuschuss nach § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 in Höhe von 3,346 Milliarde Euro veranschlagt. (Bundeshaushalt 2021: Haushaltsstelle 1101/636 22 Soll 3,350 Milliarden Euro) § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 lässt auch den erwarteten wesentlich höheren Bundeszuschuss („Erlass des Darlehens … und die Umwandlung in einen Zuschuss“) zu. (BIAJ, 08. April 2021; unterstrichene Zahlen im letzten Absatz am 10.05.2021 korrigiert)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)


Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2006-2020 – vorausberechnet und Ist

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Erstellt: 07. April 2021

(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2006 bis 2020. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2020 standen den 30,003 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,028 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2020: 0,5342 (5.342 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2006 wurden für 2020 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,387 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,790 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2006 für 2020 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,5984 (5.984 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. April 2021 finden Sie hier: Download_BIAJ20210407 (PDF: 4 Seiten)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.


Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2020

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Erstellt: 06. April 2021

(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2020 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2020 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2020 in den 15 Großstädten* von 6,0 Prozent in München (M) bis 19,1 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2020 durchschnittlich 13,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,3 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,3 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)

2021 04 06 biaj grossstaedte ranking sgb2 lb quoten 2006 2020

Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2020

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2021 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. März 2021

(BIAJ) März 2021 (Stichtag 11.03.): 2,827 Millionen registrierte Arbeitslose - 492.000 (21,1 Prozent) mehr als im März 2020 – 263.000 (19,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 229.000 (22,9 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +11,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +36,1 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: +15,5 Prozent; Stadt Bremen: +17,8 Prozent; Bremerhaven: +7,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,61 Prozentpunkte, Hamburg +1,78 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,36 Prozentpunkte. (Bund: +1,04 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)

3,905 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,3 Prozent (89.000) mehr als im März 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +9,3 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) im Vorjahresvergleich auf (vorläufig) etwa 102.000 im März 2021. (März 2020: 76.509) (siehe Fußnote 3, Seite 2)

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2021 und März 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. März 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210331 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

Ergänzender Hinweis: Zum überdurchschnittlich starken Anstieg der registrierten Langzeitarbeitslosen von März 2020 bis März 2021 im Bund und in der 15 Großstädten (incl. Region Hannover) siehe hier.


Langzeitarbeitslose im März 2021: Bund und Großstädte im Vorjahresvergleich

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Erstellt: 31. März 2021

(BIAJ) Im März 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.031.329 Langzeitarbeitslose registriert – 45,5 Prozent (322.601) mehr als im März 2020 – bei einem Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit insgesamt um 492.082 (21,1 Prozent) auf 2.827.449. Überdurchschnittlich stark stieg in diesem Zeitraum die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten (mit mehr als 400.000 EW; incl. Region Hannover): Während die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen im Bundesgebiet ohne diese 15 Großstädte um 41,3 Prozent stieg, stieg sie in den 15 Großstädten um 58,8 Prozent.

Im März 2021 lebten 26,34 Prozent (271.644) der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 19,39 Prozent (29.216 von 150.661) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 27,53 Prozent (242.428 von 880.668).

Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).

Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im März 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten oder die PDF-Seite hier: BIAJ20210331. (Tabelle und unterstrichener Text korrigiert am 31.03.2021, 13:12 Uhr)

Weiterlesen: Langzeitarbeitslose im März 2021: Bund und Großstädte im Vorjahresvergleich

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