BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2021
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2021 wurden insgesamt 31.063 Asylanträge gestellt, 3.799 mehr als im Januar und Februar 2020 – 6.133 (26,2 Prozent) weniger Erstanträge als im Januar und Februar 2020 und 9.932 (259,2 Prozent) (!) mehr Folgeanträge. 3.743 (21,6 Prozent) der 17.299 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (März 2020 bis Februar 2021: 96.448) lag 88,1 Prozent (713.739) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar und Februar 2021 insgesamt 23.171 Asylanträge, darunter 19.432 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von März 2020 bis Februar 2021, wurden vom BAMF 139.138 Asylanträge entschieden, darunter 118.319 Erstanträge.
10.008 (43,2 Prozent) der 23.171 Entscheidungen im Januar und Februar 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter 4.991 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) stieg bis Ende Februar 2021 auf 66.583, den höchsten Stand nach Ende Dezember 2017.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. März 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20210315 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
COVID-19 (Corona): Bundesrepublik Deutschland und seine Nachbarn (diverse BIAJ-Abbildungen)
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(BIAJ) Einige unkommentierte aktualisierte BIAJ-Abbildungen zu COVID-19 (SARS-CoV-2, Corona): Bundesrepublik Deutschland, seine neun Nachbarn und Italien, Spanien und Vereinigtes Königreich. (Stand: Ende der KW 43-2021, 31.10.2021 24:00 Uhr; von ECDC am 04.11.2021 veröffentlichte Daten)
BIAJ-Abbildungen 1 und 2: In jeweils zwei Kalenderwochen (KW) gemeldete COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner_innen (EW)
BIAJ-Abbildungen 3 und 4: In jeweils zwei Kalenderwochen (KW) gemeldete COVID-19-Todesfälle (gestorben an/mit COVID-19) pro 1.000.000 Einwohner_innen (EW)
... weitere Anhänge (und BIAJ-Tabelle "Empfangene Impfstofflieferungen und Erst- und Zweitimpfung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum Ende der Kalenderwoche 16-2021" vom 03.05.2021 hier: BIAJ_20210503 (PDF, fünf Seiten; Abbildungen auf Seite 1 und 2 auch unten; bis KW 14-2021: BIAJ_20210419; bis KW 13-2021: BIAJ_20210411; bis KW 12-2021: BIAJ_20210402* bis KW 11-2021: BIAJ_20210326; bis KW 10-2021: BIAJ_20210320)
* mit bis zum 13. und 14. April 2021 aktualisierte Abbildungen
Auf Anfrage zu den für Spanien in KW 08-2021 gemeldeten minus 28.304 COVID-19-Fällen teilte ECDC dem BIAJ am 21.03.2021 mit: "Spain recently retro-corrected COVID-19 cases, which has resulted in the data you described below. Periodically, some countries will do retrospective corrections on the number of COVID-19 cases and deaths. As such, we try to make this occurrence as clear as possible by adding the disclaimers to the updates for this week, found here. At the moment, we do not have the historically retro corrected data from Spain, and therefore not been able to historically retro correct our records. Should this historical data be made available to us in the future, we will update our databases accordingly.
1) On 2 March 2021, Spain reported less cumulative cases in Catalonia than previous weeks. This is due to the elimination of duplicate cases from all the historic series. Therefore case notification rates for weeks 8 and 9 are not representative of the current situation. The maps show this region as "rate not calculated".
2) National updates are published at different times and in different time zones. This, and the time ECDC needs to process these data, may lead to discrepancies between the national numbers and the numbers published by ECDC. Users are advised to use all data with caution and awareness of their limitations. Data are subject to retrospective corrections; corrected datasets are released as soon as processing of updated national data has been completed." (e-Mail)
Zu den COVID-19-Testungen in der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und Österreich (ergänzt und aktualisiert am 11.11.2021 bis KW 44-2021 (oben) bzw. 30.04.2021 bis KW-15-21 (darunter)
Siehe dazu auch die BIAJ/BaSta-Kurzmitteilung "ECDC-Teststatistik und DFB-Testspiel gegen Dänemark in Österreich (BaSta-Sonderausgabe)" von 02.06.2021 hier.
Anhang (erneut aktualisiert am 05.06.2021 - BIAJ-Abb 1 erneut am 20.06.2021)
Anhang 15.03.2021 (Abb. 5 aktualisiert am 21.05. und Abb. 6 am 06.08.2021)


Sonstiges:



















AstraZeneca in Gesundheitsinformation.de und "Impfstoffe für Deutschland" (BMG-Plakat)
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(BIAJ) In der Mitte Februar 2021 in zahlreichen regionalen Zeitungen veröffentlichten ganzseitigen Infografik „Impfstoffe für Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) werden u.a. auch Daten zur „Wirksamkeit“ der drei in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffe genannt. (siehe unten) Die für die Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Moderna genannte Prozentzahl zur „Wirksamkeit“, 94 bzw. 95, entspricht den Angaben zur „Prozentualen Verringerung des Risikos“ auf der Seite „Gesundheitsinformation.de“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (1) (siehe Links und Auszüge unten) und den Angaben zur „Wirksamkeit“ in den „Produktinformationen“ (EMA und PEI) (siehe hier).
Für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca (AZD1222) werden dagegen in „Impfstoffe für Deutschland“ (BMG) nicht die „ca. 60%“ genannt wie in Gesundheitsinformation.de (siehe unten) und in der „Produktinformation“ (siehe hier), sondern „bis zu 70 Prozent“. Die dortige Quellenangabe: „europäische Zulassung, …“. Die „europäische Zulassung“ (EMA) nennt jedoch nicht 70 Prozent, sondern „59,5 Prozent“ und ein 95%-Konfidenzintervall von 45,8 bis 69,7 Prozent.
Die (bisherigen) Antworten des BMG auf die Frage vom 15. Februar 2021 und Nachfrage vom 17. Februar 2021 und weitere Informationen finden Sie hier.
(1) „Der gesetzliche Auftrag des IQWiG schließt die Aufgabe ein, der Öffentlichkeit unabhängige und evidenzbasierte medizinische Informationen zur Verfügung zu stellen.“
Weiterlesen: AstraZeneca in Gesundheitsinformation.de und "Impfstoffe für Deutschland" (BMG-Plakat)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2020 bis Februar 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 21,650 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben. (1)
Bis Oktober 2018 waren die jährlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld auf 13,741 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) gesunken. In den folgenden 18 Monaten bis April 2020 stiegen diese Ausgaben um nahezu 2,0 Milliarden Euro auf 15,707 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2019 bis April 2020). (2) In den zehn Monaten nach April 2020 ( Mai 2020 bis Februar 2021) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 5,943 Milliarden Euro auf die oben genannten 21,650 Milliarden Euro in den 12 Monaten von März 2020 bis Februar 2021.
Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro ausgegeben wurden, nach 1,217 Milliarden Euro in 2019.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Februar 2021 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Gender-Pay-Gap: Bruttostundenverdienste - Länder 2014 bis 2020
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Tabellen zum Gender-Pay-Gap im Bund und in den Ländern (absolut und in Prozent zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer) in den Jahren 2014 bis 2020 (Erhebungen 2014 und 2018, Fortschreibungen 2015 bis 2017 und vorläufige Fortschreibungen 2019 und 2020). (Quelle der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer: Statistisches Bundesamt - Destatis, 09.03.2021)
Tabelle 1: Bruttostundenverdienste nach Geschlecht und Bundesland (Euro)
Tabelle 2: Differenz der Bruttostundenverdienste in Euro (Frauen - Männer) und in Prozent zum Bruttostundenverdienst der Männer (100%)
Tabelle 3: Rang der Bruttostundenverdienste (Frauen bzw. Männer) in Tabelle 1 - absteigend
Tabelle 4: Abweichung vom Bruttostundenverdienst (Frauen bzw. Männer) in der Bundesrepublik Deutschland in Euro
Tabellen unten oder hier: Download_BIAJ20210309 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis vom 07.03.2022: Aktualisierung bis 2021 hier.
Weiterlesen: Gender-Pay-Gap: Bruttostundenverdienste - Länder 2014 bis 2020