Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2021
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2020 bis Juli 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,624 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Im Juni und Juli 2021 wurde dann (zusammen) geringfügig weniger ausgegeben als im Juni und Juli 2020. Rechnerische Ausgaben in zwei Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 38 Millionen Euro weniger - 3,624 Milliarden Euro im Juni und Juli 2020, 3,586 Milliarden Euro im Juni und Juli 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von August 2020 bis Juli 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,624 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den fünf Monaten von August bis Dezember 2021 insgesamt 10,359 Milliarden ausgegeben würde, 25,1 Prozent (2,076 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (8,283 Milliarden Euro).

(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2)
COVID-19 (Corona): Sieben-Tage-Inzidenzen nach Altersgruppe im Juli und August 2020 und 2021
- Details
(BIAJ) Ein Blick auf die dem Robert-Koch-Institut (RKI) wöchentlich gemeldeten und nachgemeldeten COVID-19-Fälle (1) pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (EW), die Sieben-Tage-Inzidenz, von Ende Juni bis Ende August der Jahre 2020 und 2021 (KW 27 bis 35 in 2020 und KW 26 bis 34 in 2021) - differenziert nach Altersgruppen (5-Jahresintervalle bis 79 Jahre und 80 Jahre und älter): acht unkommentierte BIAJ-Abbildungen (2) mit einem besonderen Blick auf Nordrhein-Westfalen, wo die Schul-Sommerferien 2020 und 2021 in Kalenderwoche (KW) 33 endeten, am 11. August 2020 bzw. am 17. August 2021. (BIAJ-Abb. 5a und 5b) Siehe unten bzw. zum PDF-Download hier: BIAJ_20210831 (sechs Seiten mit Anhang vom 01.09.2021 auf Seite 5 und 6).
Hinweis vom 03.09.2021: Siehe dazu auch "Hospitalisierungs-Inzidenz (Hospitalisierungsrate) COVID-19 - drei BIAJ-Abbildungen" (aktualisiert bis KW 34-2021) hier.
(1) Das RKI wertet "alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle". (RKI)
(2) Über die Zahl der dem RKI gemeldeten SARS-CoV-2-Testungen (insgesamt und darunter positiv) und den sich daraus ergebenden gemeldeten "COVID-19-Fälle" liegen dem BIAJ keine nach Alter und Region differenzierten Daten vor. Unbekannz ist auch die Verteilung der Testungen (insgesamt und darunter positiv) auf die Ungeimpften und Geimpften.
Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2020 - neu berechnet
- Details
(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2020 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2020 im Kreisvergleich von 40,9 Prozent in Gelsenkirchen und 34,1 Prozent in Bremerhaven bis 1,9 Prozent in Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 31,7 Prozent in Essen bis 10,8 Prozent in München und im Ländervergleich von 31,2 Prozent im Land Bremen bis 6,4 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,5 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 16,1 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 21,5 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,7 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2020, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2020) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2020 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 27. August 2021 finden Sie hier: Download_BIAJ20210827 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten. (Zum Vergleich mit den beiden Vorjahren 2019 und 2018 siehe hier.)
Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2010 bis 2020
- Details
(BIAJ) 2020 sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 513.309 in 2019 um 47.637 (9,3 Prozent) auf 465.672. Die Zahl der in 2020 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge lag 100.152 (17,7 Prozent) unter den 565.824 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in 2011 (Maximum im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2020). Überdurchschnittlich stark sank die Zahl der von Frauen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.
Vorzeitig gelöst wurden 2020 insgesamt 137.784 Ausbildungsverträge, 16.365 (10,6 Prozent) weniger als im Vorjahr 2019, dem Jahr mit den meisten vorzeitigen Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum 2010-2020. Überdurchschnittlich stark sank in 2020 die Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen in der Probezeit (13,5 Prozent) bzw. im ersten Ausbildungsjahr (13,7 Prozent). Aber auch in den weiteren Ausbildungsjahren sank in 2020 die Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen.
Die Lösungsquote (insgesamt) sank 2020 gegenüber 2019, dem Jahr mit der höchsten Lösungsquote im Beobachtungszeitraum 2010-2020 (26,9 Prozent), um 1,8 Prozentpunkte auf 25,1 Prozent, dem niedrigsten Stand nach 2015 (24,9 Prozent). In den Ländern reichte die Lösungsquote in 2020 von 22,0 Prozent in Baden-Württemberg (Seite 5) bis 32,4 Prozent in Berlin.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 24. August 2021 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2010 bis 2020 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20210824 (PDF: 3 Text- und 18 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und jedes Land und Veränderungen 2019-2020 je eine Tabellenseite - Tabelle auf Seite 21 am 16.09.2022 korrigiert) Die 17 BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil), Bundesrepublik Deutschland und Länder in alphabetischer Reihenfolge sind unten angefügt.
Sozialhilfeausgaben 2018-2020 - einschl. Grundsicherung im Alter und Eingliederungshilfe (netto)
- Details
(BIAJ) Die Nettoausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe stiegen in 2020 um 7,3 Prozent (2,393 Milliarden Euro) auf insgesamt 35,221 Milliarden Euro – darunter 7,567 Milliarden Euro für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (10,1 Prozent mehr als 2019) und 20,824 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe (7,8 Prozent mehr als 2019). (siehe dazu die BIAJ-Tabelle, Seite 1)
In den Ländern reichten die Veränderungsraten der Nettoausgaben für Sozialhilfe von +12,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und +12,4 Prozent in Sachsen (SN) bis +3,9 Prozent in Thüringen (TH) und -3,9 Prozent im Land Bremen (HB). Die um 3,9 Prozent gesunkenen Ausgaben im Land Bremen resultieren im Wesentlichen aus den (in der amtlichen Statistik erfassten) Ausgaben für Eingliederungshilfe (für behinderte Menschen), die gegenüber dem Vorjahr 2019 um 13,8 Prozent sanken – bei einem (oben genannten) Anstieg im Bundesdurchschnitt um 7,8 Prozent und in den anderen 15 Ländern von -16,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und -12,6 Prozent in Sachsen bis +3,0 Prozent in Rheinland-Pfalz (RP) und 0,7 Prozent in Thüringen (TH). (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 2)
Auszug aus BIAJ-Tabelle - Download_BIAJ20210820 (PDF: vier Seiten)
Hinweis vom 22.08.2022: Zur Aktualisierung mit den Nettoausgaben 2019 bis 2021 siehe hier.
