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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2021

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Erstellt: 17. September 2021

(BIAJ) Von Januar bis August 2021 wurden 85.230 Asylerstanträge und 26.558 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 21.227 (33,2 Prozent) mehr Asylerstanträge und 16.132 (154,7 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis August 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 17.493 (20,5 Prozent) der von Januar bis August 2021 gestellten 85.230 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis August 2021 insgesamt 68.615 Asylerstanträge und 33.089 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).

38.406 (37,8 Prozent) der insgesamt 101.704 Entscheidungen von Januar bis August 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 20.448 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 41.377 (40,7 Prozent) der 101.704 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 57,3 Prozent mehr als von Januar bis August 2020.

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende August 2021 75.579, 5.305 (7,5 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 32.262 (74,5 Prozent) mehr als im August 2020.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. September 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210917 (PDF: fünf Seiten)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet

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Erstellt: 15. September 2021

(BIAJ) Die jährlichen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld, die von 588 Millionen Euro in 2018 über 842 Millionen Euro in 2019 auf 1,214 Milliarden Euro in 2020 stiegen, sanken bis August 2021 auf 841 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021. (siehe BIAJ-Abbildung unten und Aktualisierung bis einschließlich September 2021 ganz unten)

Bei Aufstellung des Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021)

In den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres (etwa 66,6 Prozent des Haushaltsjahres) wurden jedoch „nur“ 364,3 Millionen Euro (etwa 22,8 Prozent des veranschlagten Solls) ausgegeben. Damit wurde von Januar bis August 2021 weniger für Insolvenzgeld ausgegeben als in den entsprechenden acht Monaten der Vorjahre. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 haben sich die Insolvenzgeld-Ausgaben von Januar bis August 2021 halbiert, von 736,8 Millionen Euro (Januar bis August 2020) auf die genannten 364,3 Millionen Euro (Januar bis August 2021).

2021 09 15 insolvenzgeld ausgaben gjs 2016 082021 biaj abb

Weiterlesen: Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet

Arbeitslosengeld 2012 bis August 2021: Seit Juni 2021 wieder sinkende Ausgaben (SGB III)

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Erstellt: 13. September 2021

(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021* wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,472 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung unten) In den 19 Monaten nach Oktober 2018 (2) war die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld (SGB III) von 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) um 8,701 Milliarden Euro auf 22,442 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den Monaten Juni bis August 2021 wurde insgesamt 970 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben – im Juni 177,9 Millionen Euro weniger, im Juli 349,4 Millionen Euro weniger und im August 442,2 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (2020).

2021 09 13 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 082021 biaj abb

Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt.

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021 insgesamt 1,337 Milliarden Euro ausgegeben wurden.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis August 2021 siehe hier.
* Aktualisierung bis September 2021 hier_09102021.


COVID-19: Impfquote und Sieben-Tage-Inzidenz im Bundesländervergleich - 09.09.2021

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Erstellt: 13. September 2021

(BaSta) Eine unkommentierte BaSta-Abbildung mit einem fragenden Blick auf Impfquoten ("vollständig geimpft") und Sieben-Tage-Inzidenz (an das RKI gemeldete COVID-19-Fälle pro 100.000 EW) in den 16 Bundesländern - die fünf ostdeutschen Flächenländer (BB, MV, SN, ST und TH), die 10 westdeutschen Länder (BW, BY, HB, HH, HE, NI, NW, RP, SL und SH) und Berlin (BE):

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BIAJ-Veröffentlichungshinweis: COVID-19: Materialien zu den „unechten Impfquoten“ in Bremen (hier)


Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis August 2021

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Erstellt: 08. September 2021

(BIAJ) Von Mai bis August 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 7,344 Milliarden Euro ausgegeben, 6,518 Milliarden Euro (47,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis August 2020: 13,861 Milliarden Euro).

Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den vier Monaten von Mai bis August 2021 um 6,518 Milliarden Euro auf 25,389 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom September 2020 bis August 2021 - davon 15,040 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 10,350 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

2021 09 08 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis august 2021 biaj abb

Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)


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