Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,748 Milliarden Euro ausgegeben – nahezu zwei Milliarden Euro (1,952 Mrd. Euro) weniger als das im Bundeshaushalt 2021 veranschlagte Soll in Höhe von 23,7 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Vergleich zum Vorjahr 2020 stiegen die Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld um nominal 5,3 Prozent (1,090 Milliarden Euro). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den sieben Monaten Von Juni bis Dezember 2021 wurde dann (nominal) nur noch 86 Millionen Euro (0,7 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis Dezember 2020. Die rechnerischen Ausgaben in diesen jeweils sieben Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 11,907 Milliarden Euro von Juni bis Dezember 2020, 11,993 Milliarden Euro von Juni bis Dezember 2021. (unterstrichene Monatsangabe wurde am 22.02.2022 korrigiert; versehentlich stand dort "bis November 2020")

Anmerkung zu den im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2022 vom 06.08.2021 veranschlagten 22,4 Milliarden Euro für "Arbeitslosengeld II und Sozialgeld": „Bürgergeld - Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), Seite 75) Wie sich dies im endgültigen Bundeshaushalt 2022 darstellen wird, ist z.Zt. noch nicht bekannt. Hinweise des BMAS zur „vorläufigen Haushaltsführung“ siehe hier.
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis 2021 (SGB II)
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 507,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben – (nominal) 23,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2020, aber immer noch 57,7 Millionen Euro weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)

Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
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(BIAJ) Im Dezember 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 977.290 Langzeitarbeitslose registriert – 279.969 (40,1 Prozent) mehr als im Dezember 2019 (!). Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, betrug im Dezember 2021 42,0 Prozent (von 2.329.529) nach 31,3 Prozent (von 2.227.159) im Dezember 2019 und 34,3 Prozent (von 2.707.242) im Dezember 2020.
In den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) lebten im Dezember 2021 insgesamt 268.387 (27,5 Prozent) der 977.290 registrierten Langzeitarbeitslosen, 98.441 (57,9 Prozent) mehr als im Dezember 2019 (!). Im Dezember 2019 lebten 24,4 Prozent (169.946 von 697.321) und im Dezember 2020 25,7 Prozent (239.044 von 928.893) der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte im Dezember 2021 17,4 Prozent (20.190 von 116.256) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,8 Prozent (248.197 von 861.034).
Nachrichtlich: Ende 2020 lebte 18,23 Prozent (15,160 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes (insgesamt 83,155 Millionen) in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover).
Zum Vergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Dezember in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zum Vergleich der Jahre 2019, 2020 und 2021 (jeweiliger Jahresdurchschnitt) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die zwei unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die PDF hier: BIAJ20220127_LZA.
Weiterlesen: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
SGB II-Eingliederungstitel 2021: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben 2021
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2021 insgesamt 64,6 Millionen Euro (82,7 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 78,2 Millionen Euro ausgegeben (1), 6,7 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020. (1) Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2021 insgesamt 15,8 Millionen Euro (78,7 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 20,0 Millionen Euro ausgegeben (1), 1,1 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020.
Bei Berücksichtigung der Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und der Minderausgaben für die Ausfinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in 2021 insgesamt 6,4 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben und vom Jobcenter Bremerhaven 1,2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020.
Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2022: Download_BIAJ20220121 (PDF: vier Seiten)
(1) Ausgegeben für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II". Wieviel der für diese Leistungen zugeteilten aber nicht ausgegebenen Mittel - etwa 13,5 Millionen Euro (Jobcenter Bremen Stadt) und etwa 4,3 Millionen Euro (Jobcenter Bremerhaven) - sattdessen für den (unterfinanzierten) Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten ausgegeben wurde, ist dem BIAJ (noch) nicht bekannt.
Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2021 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,104 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 81,3 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,817 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 wurde von den Jobcentern gE nominal 26,8 Millionen Euro (0,9 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich (2021/2020) von +9,1 Prozent in Hessen (HE) bis -8,8 Prozent im Land Bremen (HB).
Die Mehrausgaben in Höhe von 26,8 Millionen Euro erhöhen sich auf 46,8 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 21,1 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 1,2 Millionen Euro berücksichtigt werden. (Rundungsdifferenz wg. Rundung auf 100.000 Euro)
Die BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2022 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20220119. (PDF: 19 Seiten) Auszug:
