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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis August 2021

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Erstellt: 21. September 2021

(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,756 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis August 2021 wurde dann 94 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis August 2020. Rechnerische Ausgaben in drei Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 5,370 Milliarden Euro von Juni bis August 2020, 5,464 Milliarden Euro von Juni bis August 2021.

Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von September 2020 bis August 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,756 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den vier Monaten von September bis Dezember 2021 insgesamt 8,481 Milliarden ausgegeben würde, 29,7 Prozent (1,944 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (6,537 Milliarden Euro).

2021 09 21 alg2 ausgaben bis august 2021

(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2) 


BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis August 2021

Details
Erstellt: 19. September 2021

(BIAJ) Bis April 2021 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den bisher absolut höchsten Stand: Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus. Dem standen in diesen 12 Monaten Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro, den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)

In den folgenden bisher letzten vier Monaten (Mai bis August 2021) sank die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit um 8,0 Milliarden Euro auf 64,6 Milliarden Euro. In den Monaten Mai bis August 2021 wurde 8,0 Milliarden Euro weniger ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres 2020. Die Einnahmen stiegen im entsprechenden Zeitraum um 0,7 Milliarden Euro auf 34,9 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 29,0 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo sank in den vier Monaten nach April 2021 um 8,7 Milliarden Euro auf 29,7 Milliarden Euro.

Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung unten (bzw. als PDF-Seite hier)

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Am 07.10.2021 angefügt: Unkommentierte Aktualisierung bis einschließlich September 2021

Weiterlesen: BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis August 2021

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2021

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Erstellt: 17. September 2021

(BIAJ) Von Januar bis August 2021 wurden 85.230 Asylerstanträge und 26.558 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 21.227 (33,2 Prozent) mehr Asylerstanträge und 16.132 (154,7 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis August 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 17.493 (20,5 Prozent) der von Januar bis August 2021 gestellten 85.230 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis August 2021 insgesamt 68.615 Asylerstanträge und 33.089 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).

38.406 (37,8 Prozent) der insgesamt 101.704 Entscheidungen von Januar bis August 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 20.448 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 41.377 (40,7 Prozent) der 101.704 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 57,3 Prozent mehr als von Januar bis August 2020.

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende August 2021 75.579, 5.305 (7,5 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 32.262 (74,5 Prozent) mehr als im August 2020.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. September 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210917 (PDF: fünf Seiten)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet

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Erstellt: 15. September 2021

(BIAJ) Die jährlichen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld, die von 588 Millionen Euro in 2018 über 842 Millionen Euro in 2019 auf 1,214 Milliarden Euro in 2020 stiegen, sanken bis August 2021 auf 841 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021. (siehe BIAJ-Abbildung unten und Aktualisierung bis einschließlich September 2021 ganz unten)

Bei Aufstellung des Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021)

In den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres (etwa 66,6 Prozent des Haushaltsjahres) wurden jedoch „nur“ 364,3 Millionen Euro (etwa 22,8 Prozent des veranschlagten Solls) ausgegeben. Damit wurde von Januar bis August 2021 weniger für Insolvenzgeld ausgegeben als in den entsprechenden acht Monaten der Vorjahre. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 haben sich die Insolvenzgeld-Ausgaben von Januar bis August 2021 halbiert, von 736,8 Millionen Euro (Januar bis August 2020) auf die genannten 364,3 Millionen Euro (Januar bis August 2021).

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Weiterlesen: Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet

Arbeitslosengeld 2012 bis August 2021: Seit Juni 2021 wieder sinkende Ausgaben (SGB III)

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Erstellt: 13. September 2021

(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021* wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,472 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung unten) In den 19 Monaten nach Oktober 2018 (2) war die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld (SGB III) von 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) um 8,701 Milliarden Euro auf 22,442 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den Monaten Juni bis August 2021 wurde insgesamt 970 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben – im Juni 177,9 Millionen Euro weniger, im Juli 349,4 Millionen Euro weniger und im August 442,2 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (2020).

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Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt.

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021 insgesamt 1,337 Milliarden Euro ausgegeben wurden.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis August 2021 siehe hier.
* Aktualisierung bis September 2021 hier_09102021.


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