Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Dezember 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 20,217 Milliarden Euro ausgegeben, davon 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (2020: insgesamt 22,068 Milliarden Euro) Im BA-Haushalt 2021 waren für diese Ausgaben 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Bis Ende April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ auf 31,907 Milliarden (von Mai 2020 bis April 2021) gestiegen, das bisherige 12-Monats-Maximum. Von Mai bis Dezember 2021 sanken diese Ausgaben um 11,690 Milliarden Euro. M.a.W., in den letzten acht Monaten 2021 wurden insgesamt 11,690 Milliarden Euro weniger für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis Dezember 2020). (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
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BA-Defizit 2021: 21,7 Milliarden Euro - Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis 2021
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(BIAJ) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab 2021 im Rechtskreis SGB III ("Beitragshaushalt") insgesamt 57,6 Milliarden Euro aus. (2020: 61,0 Milliarden Euro; 2019: 33,2 Milliarden Euro) Diesen Ausgaben standen in 2021 Einnahmen in Höhe von insgesamt 35,8 Milliarden Euro gegenüber. (2020: 33,7 Milliarden Euro; 2019: 35,3 Milliarden Euro) Der Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) an den Einnahmen in 2021: 29,6 Milliarden Euro. (2020: 28,2 Milliarden Euro; 2019: 29,9 Milliarden Euro).
Der negative Finanzierungssaldo (Defizit), der sich aus den Einnahmen und Ausgaben in 2021 ergibt: 21,7 Milliarden Euro. (Finanzierungssaldo 2020: ‑27,3 Milliarden Euro; 2019: +2,1 Milliarden Euro; zur Erinnerung 2009: ‑13,8 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: BIAJ20220114, eine Seite DIN A4 quer)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2021
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(BIAJ) In 2021 wurden 148.233 Asylerstanträge und 42.583 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 45.652 (44,5 Prozent) mehr Asylerstanträge und 22.994 (117,4 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als im Vorjahr 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 25.879 (17,5 Prozent) der von Januar bis November 2021 gestellten 148.233 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2021 insgesamt 107.385 Asylerstanträge und 42.569 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden). 59.848 (39,9 Prozent) der insgesamt 149.954 Entscheidungen in 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 32.065 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Weniger „positive Entscheidungen“ als in 2021 (59.848) wurden vom BAMF zuletzt in 2014 getroffen (40.463). Die Anzahl der Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) lag 2021 mit 32.065 sogar noch unter den 33.310 Anerkennungen in 2014.
55.035 (36,7 Prozent) der 149.954 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“). Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende 2021 insgesamt 108.064, 56.008 (107,6 Prozent) mehr als Ende 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Januar 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220113 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2008 bis 2020
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(BIAJ) In 2020 galten 20,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet (vorläufige Erstergebnisse der Mikrozensus 2020), insgesamt etwa 2,770 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. (BIAJ-Tabelle 1 und 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote in dieser Altersgruppe in 2020 von 12,2 Prozent in Bayern bis 42,0 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich dazu lebten 2020 „lediglich“ 13,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Haushalten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, insgesamt 1,893 Millionen Kinder und Jugendliche. (BIAJ-Tabelle 2 und 4) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2020 von 6,5 Prozent in Bayern bis 31,6 Prozent im Land Bremen (seit 2017 Rang 1 in diesem Negativ-Ranking).
Siehe dazu und zur Entwicklung in den Jahren von 2008 bis 2020 die BIAJ-Materialien vom 12. Januar 2022: Download_BIAJ20220112 (PDF: 5 Seiten mit sieben Tabellen)
Hinweis: Zu den bis 2021 aktualisierten Daten siehe de BIAJ-Materialien "Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2008 bis 2021" vom 23. Juni 2022 hier.
Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2003 bzw. 2008 bis 2021 (zwei Abbildungen)
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(BIAJ) Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2003 bis 2021 (Bayern im dreizehnten Jahr in Folge auf Rang 1; Bremen im siebten Jahr in Folge auf Rang 16*; Thüringen erstmals auf Rang 6; Hamburg erstmals nur noch auf Rang 13 im Ländervergleich) und Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2021 (München im dreizehnten Jahr in Folge auf Rang 1; Stadt Bremen im fünften Jahr in Folge auf Rang 12*) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 06. Januar 2022 unten (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)