Entwicklung der Ausgaben für "Ein-Euro-Jobs" von 2014 bis Dezember 2019 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" im Bund und in den 16 Ländern) für "Ein-Euro-Jobs" (amtlich: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante), die bis Ende 2019 auf 306,7 Millionen Euro stiegen, den höchsten Stand seit 2013*. (12-Monatssummen ohne die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengeld II einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung):
* Blick zurück bis 2013 ergänzt am 29.01.2020
In den Ländern (hier immer nur die Jobcenter gE) stellt sich die Entwicklung dieser Ausgaben des Bundes (Bundeshaushalt, nicht "Arbeitslosenversicherung") seit 2013 sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu die weiteren BIAJ-Abbildungen für Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Bremen (Land), Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (klick auf den Ländernamen)
Erinnerung. Am 11. Juni 2019 hieß es in RP-Online: "Ein-Euro-Jobs ziehen nicht mehr" - aber die Ausgaben der Jobcenter gE stiegen 2019 auf 306,7 Millionen Euro (siehe oben).
"Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II): Eintritte, Austritte, Bestand - Bund, Länder - (bis) September 2019
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(BIAJ) Wie verteilen sich die Eintritte (31.445) und Austritte (3.668) in nach § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") geförderte Arbeitsverhältnisse von Januar bis September 2019 auf die Länder und wie der rechnerische Bestand (Eintritte minus Austritte = 27.777) und der (wie die genannten Ein- und Austritte) von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete Bestand im September 2019 (28.141)? Und warum ist es irreführend, die sich aus den 31.445 Eintritten und den 3.668 Austritten ergebende Quote von 11,7 Prozent als "Abbruchquote" zu bezeichnen?
Siehe dazu die untenstehende BIAJ-Tabelle vom 27. Januar 2020 und die Fußnoten (!) in der Tabelle.
Anmerkung vom 02.02.2020: "Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von zkT bleibt die Berichterstattung zu Abgängen für Förderungen nach §16i SGB II bis auf weiteres ausgesetzt." (Statistik der BA, "Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II", Tabelle 6, Berichtsmonat Oktober 2019, Erstellungsdatum 28.01.2020: hier)
Hinweis von 25.11.2020: Diese Anmerkung wird auch noch in der entsprechenden Veröffentlichung vom 29.10.2020 ("Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II"; Erstellungsdatum 26.10.2020) als Begründung für weiterhin fehlende Daten zu den Austritten (nach Teilnahmedauer) genannt.
Hinweis: Die ab 06.11.2019 gültige geänderte Weisung zum § 16i SGB II ist von der Bundesagentur für Arbeit (BA) hier veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba040168.pdf (neu u.a.: "Es wurde klargestellt, dass die Zuweisung in die Maßnahme zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgt. In der Eingliederungsvereinbarung ist es ausreichend, die grundsätzliche Teilnahme an dem geförderten Arbeitsverhältnis und der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung als Angebot aufzunehmen." - "ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung" alias Coaching; "Rechtsfolgenblehrung" alias Androhung einer Sanktion) Die Weisung gilt (nur) für die 302 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen").
Weitere BIAJ-Informationen zum § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt" - ab 01.01.2019) - und dem am 31.12.2018 beendeten Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt": hier.
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis 2019 (Abbildung)
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) wurden 2019 insgesamt 2,979 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – SGB-II-EGL) ausgegeben – 702 Millionen Euro weniger als die 3,681 Milliarden Euro, die den Jobcentern gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2019 zugewiesen (zugeteilt) wurden. Siehe dazu die weiteren Informationen zur Entwicklung seit 2012 in der BIAJ-Abbildung unten. (siehe dazu und zu den Ausgaben in den Ländern – differenziert nach den verschiedenen „SGB-Eingliederungsleistungen“ die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2020: Download_BIAJ20200120)
Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt": Ausgaben (Soll und Ist) 2015 bis 2018/2019
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(BIAJ) Für das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Programmende 31.12.2018) gab der Bund in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 insgesamt 523,3 Millionen Euro aus.* Dies waren 301,7 Millionen Euro (36,6 Prozent) weniger als in diesen Haushaltsjahren laut Erläuterung zur Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung: "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit") veranschlagt waren. Siehe dazu aus gegebenem Anlass (Veröffentlichung des Endberichts der Evaluation dieses Bundesprogramms durch das BMAS: hier) die BIAJ-Tabelle vom 25. Januar 2020 und die Fußnoten in der Tabelle unten.
* ohne Verwaltungskosten (siehe dazu Fußnote 3 in der BIAJ-Tabelle) und ohne die im "Regelgeschäft" (SGB II) erfolgten "begleitenden Aktivitäten" (siehe Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“)
Jobcenter-Vergleich: Gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") geförderte Arbeitsverhältnisse 09/2019
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(BIAJ) Wieviel Arbeitsverhältnisse werden von den einzelnen Jobcentern gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") gefördert und wieviel sind dies im Verhältnis zum Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und den sog. Langzeitleistungsbeziehern und -bezieherinnen (LZB)? Gemessen am ELB- bzw. LZ-Bestand wurden im Ländervergleich in Thüringen die meisten Arbeitsverhältnisse gemäß § 16i SGB II gefördert (14,3 pro 1.000 ELB bzw. 19,9 pro 1.000 LZB), im Großstadtvergleich in Berlin (8,9 pro 1.000 ELB) bzw. in Nürnberg (12,5 pro 1.000 LZB) und im Jobcentervergleich in Suhl (TH) (30,1 pro 1.000 ELB bzw. 44,0 pro 1.000 LZB). Die Grunddaten beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2019, der bei Redaktionsschluss (23.01.2020) aktuellste Monat mit den nach einer Wartezeit von drei Monaten revidierten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die BIAJ-Tabelle vom 23. Januar 2020 zu den gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") geförderten Arbeitsverhältnissen in den 406 Jobcentern, den 302 Jobcentern gE und 104 Jobcentern zkT - und differenziert nach den Jobcentern, die in das am 31.. Dezember 2018 beendete Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" einbezogen bzw. nicht einbezogen waren finden Sie hier: Download_BIAJ20200123 (PDF: 11 Seiten)
Auszug mit Großstadt- und Länderdaten unten am 25. Januar 2020 (alle einzelnen JC im PDF-Download):
Weiterlesen: Jobcenter-Vergleich: Gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") geförderte...