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Arbeitslosengeld-Ausgaben (SGB III) bis November 2019: 1,082 Milliarden Euro mehr als in den ersten elf Monaten 2018

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Erstellt: 27. Dezember 2019

(BIAJ) Von Januar bis November 2019 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* 1,082 Milliarden Euro (8,5 Prozent) mehr ausgegeben (insgesamt nahezu 13,780 Milliarden Euro) als von Januar bis November 2018 (insgesamt über 12,697 Milliarden Euro)

In den zwölf Monaten von Dezember 2018 bis November 2019 wurden von der BA insgesamt 14,840 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* ausgegeben - nach 14,435 Milliarden Euro in 2016, 14,055 Milliarden Euro in 2017 und 13,757 Milliarden Euro in 2018. (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Für 2020 erwartet die BA Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 16,520 Milliarden Euro.* Der Beitragssatz ("Beitrag zur Arbeitsförderung" § 340 SGB III – umgangssprachlich: "Arbeitslosenversicherung") wurde zum 1. Januar 2020 auf 2,4 Prozent erneut gekürzt**! (nach 6,5 Prozent von 1992 bis 2006, 4,2 Prozent in 2007, 3,3 Prozent in 2008, 2,8 Prozent in 2009 und 2010, 3,0 Prozent von 2011 bis 2018, 2,5 Prozent in 2019; 0,1 Beitragspunkte entsprechen z.Zt. über 1,1 Milliarden Euro)

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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis November 2019: 504 Millionen Euro weniger als in den ersten elf Monaten 2018

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Erstellt: 23. Dezember 2019

(BIAJ) Von Januar bis November 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 504 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis November 2018 bzw. 1,312 Milliarden Euro (6,6 Prozent) weniger als von Januar bis November2017.(1)

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Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2020: 1.653,60 Euro plus 132,29 Euro Urlaubsgeld

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Erstellt: 22. Dezember 2019

(BIAJ) Zum 1. Januar 2020 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.653,60 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 132,29 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht. Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 22. Dezember 2019 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre)


Jobcenter 2020: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"

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Erstellt: 19. Dezember 2019

(BIAJ) Wieviel Bundesmittel werden den einzelnen Jobcentern - 302 Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen) und 104 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) - für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" im Haushaltsjahr 2020 (voraussichtlich) zur Verfügung stehen? Eine Übersicht (BIAJ-Tabelle) nach Beschluss des Bundeshaushalts 2020 durch den Bundestag und Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2020 (EinglMV 2020) am 13. Dezember 2019 - mit Vergleich zu den Mittelzuteilungen für Ausgaben in 2019: Download_BIAJ20191219 (PDF: 13 Seiten). Wie und für welche Leistungen die einzelnen Jobcenter diese Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" ausgeben wollen (oder nicht ausgeben*), kann bei den einzelnen Jobcentern erfragt werden (Stichworte: "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm", "Wirtschaftsplan"/"Haushaltsplan").
Hinweis vom 26. April 2020: Zur endgültigen Zuteilung einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ) - Stand: 17.01.2020 - siehe die BIAJ-Materialien vom 26.04.2020: Download_BIAJ20200426. (PDF: 11 Seiten)
* Am 18. Dezember 2019 meldete z.B. Radio Bremen (buten un binnen): "13 Millionen Euro Fördergeld wurden nicht ausgegeben" (hier) - mit Sicherheit kein Einzelfall unter den 406 Jobcentern. Mehr dazu nach Abschluss des Haushaltsjahres und Veröffentlichung der Haushaltsrechnungen. Nachtrag vom 29.01.2020: Siehe dazu die zwei BIAJ-Tabellen unten:

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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis November 2019 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 18. Dezember 2019

(BIAJ) Von Januar bis November 2019 wurden insgesamt 155.056 Asylanträge gestellt, darunter 133.324 Erstanträge. 29.325 bzw. 22,0 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Dezember 2018 bis November 2019: 143.311) lag 82,3 Prozent (666.876) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November 2019 insgesamt 172.629 Asylanträge, darunter 148.035 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Dezember 2018 bis November 2019, wurden vom BAMF 185.094 Asylanträge entschieden, darunter 158.764 Erstanträge.

65.531 (38,0 Prozent) der 172.629 Entscheidungen von Januar bis November 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 41.795 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Dezember 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20191218 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


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